Mobilfunkverträge
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunkverträge
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) ist ein regional marktführendes großes kommunales Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Neubrandenburg. Die NEUWOGES hat zwei 100-prozentige Tochtergesellschaften: die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg und die Haveg Immobilien GmbH. Seit 2012 ist die Pflegeheim Neubrandenburg GmbH und seit 2019 die Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH zu jeweils 94 % Tochtergesellschaft der NEUWOGES.
Die IT-Abteilung der NEUWOGES stellt für die Mitarbeiter des Konzerns zentrale IT-Dienste bereit und verwaltet in diesem Zuge u.a. auch die Mobilfunkverträge. Die derzeitigen und zukünftigen Anforderungen des Unternehmens und der Mitarbeiter in Bezug auf Provider Mobilfunk-/Kommunikationsdienste werden im Rahmen dieser Ausschreibung am Markt abgefragt. Es handelt sich um ca. 400 Verträge mit Endgeräten. Es wird eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten für den Rahmenvertrag/Sideletter bzw. von 24 Monaten für die jeweiligen Einzelverträge vorgegeben. Plan-Start: 1. August 2022
Neubrandenburg
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) ist ein regional marktführendes großes kommunales Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Neubrandenburg. Die NEUWOGES hat zwei 100-prozentige Tochtergesellschaften: die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg und die Haveg Immobilien GmbH. Seit 2012 ist die Pflegeheim Neubrandenburg GmbH und seit 2019 die Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH zu jeweils 94 % Tochtergesellschaft der NEUWOGES.
Die IT-Abteilung der NEUWOGES stellt für die Mitarbeiter des Konzerns zentrale IT-Dienste bereit und verwaltet in diesem Zuge u.a. auch die Mobilfunkverträge. Die derzeitigen und zukünftigen Anforderungen des Unternehmens und der Mitarbeiter in Bezug auf Provider Mobilfunk-/Kommunikationsdienste werden im Rahmen dieser Ausschreibung am Markt abgefragt. Es handelt sich um ca. 400 Verträge mit Endgeräten. Es wird eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten für den Rahmenvertrag/Sideletter bzw. von 24 Monaten für die jeweiligen Einzelverträge vorgegeben. Plan-Start: 1. August 2022
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.07. eines Jahres gekündigt wird.
1. Größe und Struktur des Unternehmens (Beschäftigte, Umsatz);
1.1. Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren;
weniger als 2000 Mitarbeiter 10 Punkte;
mehr als 2000 Mitarbeiter 15 Punkte;
1.2. Höhe des durchschnittlichen Umsatzes in den letzten 3 Jahren;
weniger und gleich 200 Mio. EUR 10 Punkte;
mehr als 200 Mio. EUR 15 Punkte;
2. Anzahl Referenzen vergleichbare Projekte;
mehr als 3 Referenzen 10 Punkte;
mehr als 5 Referenzen 20 Punkte;
3. Anzahl Referenzen in der Region Mecklenburg-Vorpommern;
eine Referenz 10 Punkte;
zwei Referenzen 20 Punkte;
mehr als zwei Referenzen 30 Punkte;
Es werden diejenigen 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die höchste Punktzahl haben.
Sollte die Zahl der Bewerber durch Punktegleichheit die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, überschreiten, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). (Formblatt 124_LD); Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
2. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234);
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
1. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen (Auftrag mit mind. 200 Mobilfunkverträgen) aus den letzten 3 Jahren sowie einer Referenz aus der Region Mecklenburg-Vorpommern, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber zu benennen. Auf Verlangen muss ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann, benannt werden. Alternativ kann vorgelegt werden:
– bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder – (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen („Eignungsleihe“), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
b) Die Vorgaben des Landesrechts (z.B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V] und des am 16.08.2014 in Kraft getretenen MiLoG (Mindestlohngesetz) müssen erfüllt werden.
c) Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes. Dazu muss die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung unterzeichnet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[04/22_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD);
- Eigenerklärung zum Umsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren;
- mind. 3 Referenzen zu vergleichbaren Projekten;
- Referenzen zu Projekten in der Region Mecklenburg-Vorpommern;
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte aus den letzten 3 Jahren;
- unterzeichnete Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn;
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bietergespräche werden voraussichtlich im Zeitraum zwischen 05. und 06. Mai 2022 stattfinden. Es wird darum gebeten, dies nach Möglichkeit bereits vorab in den Planungen zu berücksichtigen. Es werden zu gebender Zeit separate Einladungen inkl. Agenda und ggf. verbliebender Rückfragen versandt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland