Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SL 08-22VTW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Berufsschulcampus RBB Planungsleistungen
Grundleistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI (unter Modifikation gemäß Ziffer 6.2 dieser Ausschreibungsunterlage) in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß § 34 HOAI,
einschließlich der Besonderen Leistungen - vertiefte Kostenverfolgung
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
soweit diese Leistungen nicht bereits im Leistungsbild der Objektplanung oder Fachplanung ganz oder teilweise enthalten sind sowie Grundleistungen der Bauphysik im Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1.2.2 HOAI als Besondere Leistungen einschließlich der weiteren Besonderen Leistung - Mitwirkung bei der Klärung von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung
- Schadensanalyse bestehender Gebäude
jeweils für mehrere Objekte;
in stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß § 34 HOAI, die Beauftragung der weiteren Grund- und Besonderen Leistungen bleibt vorbehalten
Informationen zum Projekt sind der Projektbeschreibung unter 6.1 der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Auftragsumfang ergibt sich aus Ziffer 6.1 der Ausschreibungsunterlage.
Mit den Projektsteuerungsleistungen wurde bereits ein Unternehmen im Rahmen eines VgV-Vergabeverfahrens beauftragt.
Die Vergabe der weiteren Planungsleistungen soll nun ebenfalls getrennt nach Losen im Rahmen eines VgV -Verfahrens (hier Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) erfolgen.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das Los 1 Objektplanung Gebäude sowie Fachplanung Wärmeschutz.
Folgende Losaufteilung wird insgesamt vorgenommen:
- Objektplanung Gebäude sowie Fachplanung Wärmeschutz
- Fachplanung Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung «HLSK»
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung «Elektro»
- Planung Freianlagen sowie Verkehrsanlagen
- SiGeKo
- Brandschutz
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Es werden zunächst maximal 5 geeignete Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der nachfolgenden Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der nachstehenden Matrix findet der nachfolgende Bewertungsmaßstab entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden max. 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 250 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit / 50 Punkte“ bewertet werden. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein Nachrückverfahren mit zunächst nicht eingeladenen geeigneten Bewerbern durchzuführen, sollte zunächst eingeladenen Bewerber nachträglich wieder ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Der Auftraggeber nimmt in diesem Fall geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für Bewerber nicht.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Architekt“ erforderlich
- Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Jahre (gemittelt Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2019-2021)
- Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2019-2021)
- Höhe der Deckungssumme der (Berufs-)haftpflichtversicherung, die Leistungen der Projektsteuerung abdeckt einschließlich
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, deren Deckungssummen min. 1,5 Mio EUR für Personenschäden und min. 10 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Alternativ kann die Erklärung eines Versicherers abgegeben werden, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
-Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
- Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren
-Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter unter Einschluss des Inhabers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019-2021)
-Qualitätsmanagement
-3 vergleichbare Referenzen
1. Mindestens 1 Referenz muss sich auf ein vergleichbares Vorhaben ab 20 Mio. EUR Bruttobaukosten beziehen.
2. Mindestens 1 Referenz muss sich auf ein Schulbauvorhaben oder ein in der Nutzung vergleichbares Vorhaben beziehen.
3. Alle 3 Referenzen müssen sich mindestens auf die Lph. 3-8 des § 34 HOAI beziehen; mindestens 1 Referenz muss sich auch auf die Lph. 2 des § 34 HOAI beziehen.
4. Alle 3 Referenzen müssen sich auf den Zeitraum der letzten 6 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres beziehen (2016-2022).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB