Gebäudeplanung Ersatzneubau Hort John-Schehr-Str. 10, 18069 Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung Ersatzneubau Hort John-Schehr-Str. 10, 18069 Rostock
Eine Erweiterung des Schulstandortes für die „Türmchenschule“ in der John-Schehr-Straße 10 in Rostock-Reutershagen ist auf Grund eines erhöhten Bedarfes zwingend notwendig.
Der zweigeschossige Ersatzneubau setzt eine städtebauliche Kante als Hofbegrenzung und soll ca. 220 Schülern zusätzliche Plätze bieten.
Es werden insgesamt zehn zusätzliche Gruppenräume, eine Essensausgabe mit angegliederten Essensraum benötigt. Der Essensraum/Mensa (ca. 150 m²) soll flexibel nutzbar sein.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
John-Schehr-Str. 10,
18069 Rostock
Planung zur Errichtung eines Ersatzneubaus für ein Hortgebäude.
— Barrierefreie Erschließung der Einrichtung;
— Gewährleistung der Anforderungen gem. EnEV 2016/GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) bis 8 (Objektüberwachung) bei Umsetzung der Maßnahme zu vergeben.
vgl. III 1.1-1.3 Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert. Bei weniger als 3 Bewerbern verringert sich die Mindestzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Optional können die Leistungsphasen 5 bis 8 vergeben werden.
Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach § 44 VgV, Eignung nach § 122 GWB, zwingende/fakultative Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie § 42 VgV, Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften nach § 43 VgV: Berufliche Befähigung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie).
- Eignung Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe (enthalten in VHB Eigenerklärung zu Eignung Fbl. 124).
- Rechtsform von Unternehmen: Sofern eine Bietergemeinschaft besteht, Nennung des bevollmächtigten Vertreters des Bieters sowie eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung.
- Liegen die genannten Erklärungen dem Teilnahmeantrag nicht bei, bzw. werden diese bis zum Ablauf einer eventuellen Nachforderungsfrist nicht nachgereicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen entsprechend der veröffentlichten Bewertungsmatrix. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt unter Zugrundelegung folgender Kriterien:
- Bewertung von drei vergleichbaren Referenzen mit jeweils max. 20 % insgesamt max. 60 %
- Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers insgesamt max. 36 %
- Bewertung der Qualität der Bewerbungsunterlagen insgesamt max. 4 %.
-Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1 Mio. €
- Mindestumsatz des Unternehmens nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im gegenständlichen Leistungsbereich in Höhe von 100 T pro Jahr,
- Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
- Durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
- Teile des Auftrages die ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
-Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV und Eignungsleihe nach § 47 VgV, Nennung der Befähigung der Projektverantwortlichen und der Mitarbeiter sowie der Beschäftigtenzahl des Unternehmens,
- Beschreibung eines etwaigen Unterauftrags / Eignungsleihe,
- Benennung dreier vergleichbarer Referenzen (Leistungszeitraum 2017 bis 2021), die nach Art, Umfang und Leistungserfolg in die Wertung einfließen.
Architekten und Ingenieure nach § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]