Verkehrsanlagen Holzhalbinsel in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsanlagen Holzhalbinsel in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die vorhandenen Verkehrsanlagen von Gaffelschonerweg und Loggerweg befinden sich am östlichen Bereich des Rostocker Stadthafens im Bereich der „Holzhalbinsel“. Die Verkehrsanlagen und Bebauung der Holzhalbinsel wurden zwischen 2004 und 2007 grundhaft neu erstellt. Die Gründung erfolgte auf schlecht tragfähigen Böden unter anderem mit Geogittern. Trotz Überschüttungen der Flächen zum Abklingen der Setzungen sind in den Seitenbereichen zwischen Fahrbahn und Bebauung bzw. Anliegergrundstücken in den letzten Jahren zum Teil erhebliche Setzungen zu verzeichnen. Ein weiterer größerer Höhenunterschied ist zwischen Straße und Kaikante zum Ludewigbecken zu verzeichnen. Aus den alten Planungsunterlagen konnte ermittelt werden, dass das vorh. Gelände nach dem Abräumen der Altanlagen bis zu 2 m aufgeschüttet wurde, um die neue OKG zu erreichen. Die Holzhalbinsel ist bereits selbst eine künstliche Aufschüttung im alten Warnowuferbereich.
18055 Rostock, Gaffelschonerweg/Loggerweg
Machbarkeitsuntersuchung - Gründung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 ff. HOAI gem. Leistungsbeschreibung
Im Projektverlauf können nicht vorhersehbare Änderungen der Terminkette entstehen.
Bei weniger als 3 qualifizierten Bewerbern verringert sich die Anzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entsprechend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- berufliche Befähigung gemäß § 44 VgV;
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie);
- Eigenerklärung zur Eignung - Fbl. 10008 HVA F-StB - Bestandteil der Vergabeunterlagen;
- § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
- Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 65 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
- § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio € gegeben ist.
- § 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
200.000,00 € pro Geschäftsjahr im Leistungsbild Verkehrsanlagen.
- § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
- Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 65 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen seit März 2012 bis Februar 2022, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter und die Beschreibung der Referenzen inkl. stichpunktartiger Darlegung der erarbeiteten Sanierungsvarianten und Vorzugsvariante auf jeweils max. 1 DIN A 3 Seite bzw. 2 DIN A 4 Seiten beifügen. Um Übermittlung von Referenzbescheinigungen der Auftraggeber wird gebeten.
LB: Verkehrsanlagen - 2 Planungsprojekte zu Straßen und Wegen mit nachweislich schwierigen Baugrund- und Gründungsverhältnissen. (Hinweis: Für den Nachweis einer dritten Referenz werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zusätzliche Punkte gemäß Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb für die Qualifikation zum Verhandlungsverfahren vergeben.)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das Leistungsbild Verkehrsanlagen, Nachweis für 2 Bearbeiter, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Der projektverantwortliche Bearbeiter muss mindestens die eigene Bearbeitung einer Referenz im Leistungsbild Verkehrsanlagen mit schwierigen Baugrund- und Gründungsverhältnissen durch Vorlage einer Vorhabenbeschreibung nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bewerber muss mindestens über 2 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieur, Diplom, Bachelor, Master) im Leistungsbild Verkehrsanlagen verfügen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 65 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.
Architekten und Ingenieure gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]