Planungsleistungen - Sanierung und Erweiterung der Turnhalle am Haffring Los 2 Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ueckermünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueckermuende.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Sanierung und Erweiterung der Turnhalle am Haffring Los 2 Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Stadt Seebad Ueckermünde beabsichtigt, die Turnhalle am Haffring in der Gartenstadt Ueckermünde-Ost für den Breitensport energetisch zu sanieren und zu erweitern.
Die Umsetzung des Vorhabens ist in zwei selbständig abrechenbare Projektabschnitte vorgesehen. Der erste Abschnitt beinhaltet die für den Erhalt der Sportstätte dringend notwendigen Sanierungs- und Umbauarbeiten im Bestand. Im zweiten Abschnitt soll die Erweiterung des Objektes durch einen Anbau erfolgen. Es soll ein barrierefreier Zugang und Eingangsbereich geschaffen werden, ebenso sind weitere Lagermöglichkeiten für Sportgeräte und Ausstattung, sanitäre Einrichtungen für Zuschauer und Gäste von Sportveranstaltungen sowie erforderliche neue PKW-Stellflächen geplant.
17373 Ueckermünde
Haffring 21
1. BA Sanierungs- und Umbauarbeiten
Neben der erforderlichen energetischen Ertüchtigung und der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener brandschutztechnischer Maßnahmen sind auch sämtliche haustechnischen Installationen und der bauliche Zustand des Gebäudes nach den heutigen Erfordernissen zu prüfen und dementsprechende Bauleistungen vorzusehen.
Wasser- /Abwasseranlagen: Erneuerung der Wasser- und Abwasseranlagen, Erneuerung und Erweiterung der sanitären Einrichtungen sowie Einbau zusätzlicher Duschen
Heizungsanlage: Erneuerung der kompletten Heizungsanlage auf den energietechnisch neuesten Stand incl. Kessel, Leitungsnetz, Regelungen und Heizkörper (u.a. Deckenstrahlungsheizung)
Lufttechnische Anlagen: Einbau einer geregelten Zwangslüftung im Turnhallenbereich
Starkstromanlagen: Erneuerung der kompletten Elektroanlage auf den energietechnisch neuesten Stand, Ausstattung der Beleuchtungsanlage mit LED-Technik incl. tageslichtabhängige Regelung
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Umsetzung der Belange der Digitalisierung, Installation einer Hausalarmierungsanlage
Alle Installationen sind soweit vorzubereiten, dass die Anschlüsse für den zweiten Bauabschnitt gegeben sind.
2. BA Erweiterung der Turnhalle
Im zweiten Abschnitt soll die Erweiterung des Objektes durch einen Anbau erfolgen. In diesem Bereich sollen u.a. zusätzliche WC´s und ein Technikraum vorgesehen werden.
Wasser- /Abwasseranlagen: Installation von sanitären Einrichtungen, Damen-, Herren und Behinderten WC´s
Heizungsanlage: Installation der neuen Heizungsanlage auf den energietechnisch neuesten Stand incl. Leitungsnetz, Regelungen und Heizkörper
Starkstromanlagen: Installation der kompletten Elektroanlage auf den energietechnisch neuesten Stand, Ausstattung der Beleuchtungsanlage mit LED-Technik incl. tageslichtabhängige Regelung
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Umsetzung der Belange der Digitalisierung, Installation einer Hausalarmierungsanlage
Anschluss sämtlicher Installationen an den ersten Bauabschnitt
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne von § 55 i.V. m. Anlage 15 HOAI 2021, LP 3-9 für die KG 400 (Anlagengruppen 1-5 im Sinne von § 53 HOAI 2021) an einen Auftragnehmer.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 3-4 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die KG 400 (Anlagengruppen 1-5 im Sinne von § 53 HOAI 2021)
Die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 sowie die Realisierung des Bauvorhabens stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Besonderen Leistungen besteht nicht.
Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer längstens für 18 Monate nach Angebotsabgabe verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat Finanzhilfen aus dem Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ für die energetische Sanierung, 1. BA, in Aussicht gestellt.
Für den 2. Bauabschnitt versucht die Stadt weitere Förderungen einzuwerben z.B. Förderung über die Wohnumfeldverbesserung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Die Planungsleistungen wurden bereits im Juli 2021 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben (§ 74 VgV). Das Vergabeverfahren musste nach § 63 Abs. 1 Nr. VgV aufgehoben werden. Der § 74 VgV ist eine besondere Vorschrift für Planungsleistungen und regelt die Vergabe nach § 17 VgV. Da bereits die Vergabe mit Teilnahmewettbewerb nicht zielführend war und sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, wurde die erneute Vergabe der Planungsleistung ohne Teilnahmewettbewerb (§17 Abs. 5 VgV) ausgeschrieben. Somit können gezielt Planungsbüros aufgefordert werden ein Angebot einzureichen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ueckermünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Ueckermünde
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland