Planungsleistungen - Sanierung und Erweiterung der Turnhalle am Haffring Los 1 Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume incl. Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ueckermünde
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueckermuende.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Sanierung und Erweiterung der Turnhalle am Haffring Los 1 Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume incl. Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung
Die Stadt Seebad Ueckermünde beabsichtigt, die Turnhalle am Haffring in der Gartenstadt Ueckermünde-Ost für den Breitensport energetisch zu sanieren und zu erweitern.
Die Umsetzung des Vorhabens ist in zwei selbständig abrechenbare Projektabschnitte vorgesehen. Der erste Abschnitt beinhaltet die für den Erhalt der Sportstätte dringend notwendigen Sanierungs- und Umbauarbeiten im Bestand. Im zweiten Abschnitt soll die Erweiterung des Objektes durch einen Anbau erfolgen. Es soll ein barrierefreier Zugang und Eingangsbereich geschaffen werden, ebenso sind weitere Lagermöglichkeiten für Sportgeräte und Ausstattung, sanitäre Einrichtungen für Zuschauer und Gäste von Sportveranstaltungen sowie erforderliche neue PKW-Stellflächen geplant.
17373 Ueckermünde
Haffring 21
1. BA Sanierungs- und Umbauarbeiten
Es handelt sich bei der Turnhalle um einen 1-geschossigen Hallenteil (ca. 420 m²), und einem Sozialtrakt (ca. 220m²) in dem sich die Umkleideräume, Sanitärbereiche, Flure, Technik- und Nutzräume befinden. Die Gründung erfolgte auf Hülsenfundamenten (Außenwände) sowie Streifenfundamenten (Innenwände).
Der Hallenbereich besteht aus einer Stahlbetonstützenkonstruktion mit Gasbeton-Außenwandelementen, der Sozialtrakt sowie die Innenwände wurden aus Gasbetonhandmontagesteinen, Innenwandelementen (0,8 Mp) sowie Kalksandstein errichtet. Das Dach der Halle wurde als flach geneigtes Satteldach aus Nagelbindern, das Dach des Sozialteils als Schleppdach ausgebildet. Die Dachdeckung erfolgte mit Dachpappe/ Bitumenbahnen, 1997 mit einer Eterniteindeckung. Die letzten Sanierungsarbeiten wurden im Jahr 2002 durchgeführt, daher besteht ein großer Sanierungsbedarf für das bestehende Gebäude. Neben der erforderlichen energetischen Ertüchtigung und der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener brandschutztechnischer Maßnahmen sind auch sämtliche haustechnischen Installationen und der bauliche Zustand des Gebäudes nach den heutigen Erfordernissen zu prüfen und dementsprechende Bauleistungen vorzusehen.
Maurerarbeiten: Horizontalabdichtung des Bestandsgebäudes mittels Injektion, Änderungen an Tür- und Fensteröffnungen, Ausbesserung von Putzfehlstellen bzw. Neuverputzen von Wandflächen Trockenbaubau: Erneuerung der Turnhallendecke als Akustikdecke incl. Unterkonstruktion und Wärmedämmung, Abbruch und Erneuerung der Decken in den übrigen Bereichen, Erneuerung der Innenwanddämmung incl. Unterkonstruktion und textilem Prallschutz, Errichtung neuer Trennwände in den Sanitärbereichen, Umsetzung Brandschutzkonzept in allen Bereichen
Tischlerarbeiten: Erneuerung von Innen- und Außentüren unter Einbeziehung des Brandschutzkonzeptes, Erneuerung der Fensterbereiche gem. Wärmeschutzberechnung
Bodenbelagsarbeiten: Schwingboden der Turnhalle sanieren/erneuern, barrierefreie Zugänglichkeit aller Räume
Malerarbeiten: malermäßige Instandsetzung von Wand- und Deckenflächen in den Aufenthalts-/Umkleideräumen, Abstell- und Sanitärräumen, malermäßige Überarbeitung der Außenfassaden
Fliesenlegerarbeiten: Boden und Wandfliesen komplett erneuern bzw. neue Wandflächen in Sanitärbereichen fliesen
2. BA Erweiterung der Turnhalle
Im zweiten Abschnitt soll die Erweiterung des Objektes durch einen Anbau erfolgen. Es soll ein barrierefreier Zugang und Eingangsbereich geschaffen werden, ebenso sind weitere Lagermöglichkeiten für Sportgeräte und Ausstattung, sanitäre Einrichtungen für Zuschauer und Gäste von Sportveranstaltungen sowie erforderliche neue PKW-Stellflächen geplant. Errichtung eines Anbaus in Massivbauweise mit einem großzügigen Eingangsbereich und einer zweiten barrierefreien Zuwegung aus Richtung des neu zu schaffenden Parkplatzes, Sanitärräume Damen, Herren, Behinderte, einem Gymnastikraum, Technik, Lager- und Geräteraum Gegenstand dieses Loses ist die Gebäude und Innenraumplanung im Sinne von § 34 i.V. m. Anlage 10 HOAI 2021, LP 3-9 sowie die Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 51 i.V. m. Anlage 14 HOAI 2021 LP 3-6, an einen Auftragnehmer.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 3-4 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie der Fachplanung Tragwerksplanung.
Die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 bzw. 5-6 sowie die Realisierung des Bauvorhabens stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Besonderen Leistungen besteht nicht.
Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer längstens für 18 Monate nach Angebotsabgabe verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat Finanzhilfen aus dem Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ für die energetische Sanierung, 1. BA, in Aussicht gestellt.
Für den 2. Bauabschnitt versucht die Stadt weitere Förderungen einzuwerben z.B. Förderung über die Wohnumfeldverbesserung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Die Planungsleistungen wurden bereits im Juli 2021 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben (§ 74 VgV). Das Vergabeverfahren musste nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden. Der § 74 VgV ist eine besondere Vorschrift für Planungsleistungen und regelt die Vergabe nach § 17 VgV. Da bereits eine Vergabe mit Teilnahmewettbewerb nicht zielführend war und sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, wurde die erneute Vergabe der Planungsleistung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV) ausgeschrieben. Somit können gezielt Planungsbüros aufgefordert werden ein Angebot einzureichen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume incl. Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Ueckermünde
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland