Geschäftsbesorgungsvertrag, Projektmanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgungsvertrag, Projektmanagement
Die Hanse -und Universitätsstadt Rostock ist Austragungsort der Bundesgartenschau 2025. Im Rahmen der Vorbereitung sind verschiedene Projektbausteine (siehe Vergabeunterlagen) umzusetzen. Ausgeschrieben wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag, Projektmanagement mit folgenden Inhalten:
-Organisations- und Strukturaufbau
-Finanzmittelmanagement (Rechnungswesen, Nachweisführung gegenüber dem Fördermittelgeber, Fördermittelbewirtschaftung, Reporting an die Stadt Rostock, Kostencontrolling, -abwiclung-, abrechnung)
-Projektmanagement/ Projektsteuerung Einzelprojekt "Warnowquartier"
Rostock
Die Hanse -und Universitätsstadt Rostock ist Austragungsort der Bundesgartenschau 2025. Im Rahmen der Vorbereitung sind verschiedene Projektbausteine (siehe Vergabeunterlagen) umzusetzen. Ausgeschrieben wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag, Projektmanagement mit folgenden Inhalten:
-Organisations- und Strukturaufbau
-Finanzmittelmanagement (Rechnungswesen, Nachweisführung gegenüber dem Fördermittelgeber, Fördermittelbewirtschaftung für die Projekte Stadthafen, Fährberg, Stadtpark und Warnowquartier),
Reporting an die Stadt Rostock, Kostencontrolling, -abwiclung-, abrechnung) -Projektmanagement/ Projektsteuerung Einzelprojekt "Warnowquartier"
Die Hauptleistung beinhaltet die Projekte Stadthafen, Fährberg, Stadtpark und Warnowquartier.
Optional sollen die Projekte Warnowbrücke, Greifenbrücke und IGA Park angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]