Erstellung und Bereitstellung eines Gesamtsystems zur Beihilfe- und Unfallfürsorgeabwicklung (Beihilfe-Software, Webportal/App, OCR-/ICR-Software), inkl. Systemservice Referenznummer der Bekanntmachung: LAF - MV 4/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 236-621954)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcilaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Bereitstellung eines Gesamtsystems zur Beihilfe- und Unfallfürsorgeabwicklung (Beihilfe-Software, Webportal/App, OCR-/ICR-Software), inkl. Systemservice
Die Ausschreibung umfasst gemäß des EVB-IT Systemvertrags die Erstellung eines Gesamtsystems zur Beihilfeabwicklung. Das Gesamtsystem setzt sich aus der Summe aller Leistungen des AN zusammen und besteht im Wesentlichen aus den folgenden zentralen Systemkomponenten:
- Einer Kommunikationsplattform für Beihilfe bestehend aus einem Webportal / einer App für Beihilfe zur digitalen und mobilen Einreichung von Beihilfeanträgen
- Einer modernen, möglichst beihilfeerfahrenen OCR-/ICR-Software zur Inhaltserfassung und Validierung von Antragsdaten (inkl. Anhänge).
- Einem Beihilfe-Fachverfahren / einer Beihilfe-Software für die Beihilfe- und Widerspruchsbearbeitung, inklusive Funktions-/Softwarekomponenten zur automatisierten Belegprüfung und der Einholung und Verarbeitung von Rabatten für Arzneimittel sowie eines DMS für die Ablage der Dokumente in personengebundenen Akten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bestätigung, dass durch die eingesetzte Lösung jährlich mind. 82.000 Beihilfeanträge bearbeitet werden (A).
Bestätigung, dass durch die eingesetzte Lösung jährlich mind. 50.000 Beihilfeanträge oder mindestens 250.000 Belege bearbeitet werden (A).
Mit dieser Änderungsbekanntmachung ist die in der am 12. Januar 2022 in der TED-Datenbank veröffentlichte Änderungsbekanntmachung hinsichtlich der Abschnittsnummer III.1.3 und der Abschnittsnummer IV.2.2 überholt.