Strandpromenade im Ostseebad Wustrow Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2021 KV-L-54
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Born auf dem Darß
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18375
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sitzungsdienst-darss-fischland.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sitzungsdienst-darss-fischland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Strandpromenade im Ostseebad Wustrow
Die Gemeinde Ostseebad Wustrow vergibt über das Amt Darß-Fischland Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow in folgenden Losen:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI 2021, Brandschutz gemäß Heft 17 der AHO-Schriftenreihe, ab Leistungsphase 2
Los 2: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021, Vermessungsleistungen nach 1.4 der Anlage 1 HOAI 2021
Los 3: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1–6 gemäß § 51 HOAI 2021
Los 4: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
• Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
• Wärmeversorgungsanlagen
• Lufttechnische Anlagen
Los 5: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagen:
• Starkstromanlagen
Objektplanung Gebäude und Innenräume LPhen 1-9 HOAI 2021, Brandschutz (H. 17 d. AHO-Schriftenreihe ab LPhe 2 (Kurzzeichen: Gebäudeplanung)
18347 Ostseebad Wustrow
Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow:
Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI 2021, Brandschutz gemäß Heft 17 der AHO-Schriftenreihe, ab Leistungsphase 2
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow. Details ergeben sich aus den Ausführungen in Anlage B 2. Vorliegende Unterlagen und Pläne, Kostenschätzung, (dort insbesondere aus dem Dokument „Aufgabenstellung und Zielstellungen“) und der Kostenschätzung (vom 20.10.2011, zuletzt geändert am 25.01.2019). Die dort gemachten Ausführungen gelten mit folgenden Maßgaben: Auch wenn die Kostengruppe 400 in der Kostenschätzung nicht erwähnt wird, sind die WC- Gebäude mit Stromversorgung, Lüftung und Wasserversorgung zu planen. Die beiden kleineren WC-Gebäude (Abb. 7+8 Aufgabenstellung und Zielsetzung) sollen abgebrochen und neugebaut werden, das Haupt-WC-Gebäude (Abb. 6) am Eingang soll grundlegend saniert werden. Los 1 bezieht sich lediglich auf die WC-Gebäude. Die Leistungen zum Brandschutz beziehen sich ausschließlich auf die Planung der Gebäude (WC-Gebäude).
Besondere Leistungen:
Los 1: Ab Leistungsphase 2 Planung des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes, inkl. Erstellung von bauordnungsrechtlichen Nachweisen
Hinweise:
In den Jahren 2011/12 gab es Planungen bis Leistungsphase 2 (von Dipl.-Ing. Dierk Evert, Garten- und Landschaftsarchitekt in Lietzow auf Rügen); dieser hat auch die zugehörige erwähnte Kostenschätzung aufgestellt. An diesen Planungen hält der Auftraggeber nicht mehr fest; es ist nicht an sie anzuknüpfen.
Die Angaben in der genannten Kostenschätzung sind demnach vor diesem Hintergrund zu sehen; d.h. sie stellen lediglich einen groben Richtwert dar, um die anrechenbaren Kosten abzubilden. Auf die fehlenden Angaben zu der Kostengruppe 400 wird nochmals hingewiesen.
stufenweise Beauftragung wie folgt:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021, Vermessungsleistungen nach 1.4 der Anlage 1 HOAI 2021 (Kurzzeichen: Freianlagen)
18347 Ostseebad Wustrow
Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow:
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021, Vermessung gemäß Anlage 1 Nr. 1.4 HOAI 2021
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow. Details ergeben sich aus den Ausführungen in Anlage B 2. Vorliegende Unterlagen und Pläne, Kostenschätzung, (dort insbesondere aus dem Dokument „Aufgabenstellung und Zielstellungen“) und der Kostenschätzung (vom 20.10.2011, zuletzt geändert am 25.01.2019). Die dort gemachten Ausführungen gelten mit folgenden Maßgaben: Auch wenn die Kostengruppe 400 in der Kostenschätzung nicht erwähnt wird, sind die WC- Gebäude mit Stromversorgung, Lüftung und Wasserversorgung zu planen. Die beiden kleineren WC-Gebäude (Abb. 7+8 Aufgabenstellung und Zielsetzung) sollen abgebrochen und neugebaut werden, das Haupt-WC-Gebäude (Abb. 6) am Eingang soll grundlegend saniert werden. Los 1 bezieht sich lediglich auf die WC-Gebäude. Die Leistungen zum Brandschutz beziehen sich ausschließlich auf die Planung der Gebäude (WC-Gebäude).
Besondere Leistungen:
Los 2: Ingenieurvermessung gemäß Anlage 1.4 HOAI 2021
Hinweise:
In den Jahren 2011/12 gab es Planungen bis Leistungsphase 2 (von Dipl.-Ing. Dierk Evert, Garten- und Landschaftsarchitekt in Lietzow auf Rügen); dieser hat auch die zugehörige erwähnte Kostenschätzung aufgestellt. An diesen Planungen hält der Auftraggeber nicht mehr fest; es ist nicht an sie anzuknüpfen.
Die Angaben in der genannten Kostenschätzung sind demnach vor diesem Hintergrund zu sehen; d.h. sie stellen lediglich einen groben Richtwert dar, um die anrechenbaren Kosten abzubilden. Auf die fehlenden Angaben zu der Kostengruppe 400 wird nochmals hingewiesen.
stufenweise Beauftragung wie folgt:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1–6 gemäß § 51 HOAI 2021 (Kurzzeichen: Tragwerksplanung)
18347 Ostseebad Wustrow
Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow:
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1–6 gemäß § 51 HOAI 2021
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow. Details ergeben sich aus den Ausführungen in Anlage B 2. Vorliegende Unterlagen und Pläne, Kostenschätzung, (dort insbesondere aus dem Dokument „Aufgabenstellung und Zielstellungen“) und der Kostenschätzung (vom 20.10.2011, zuletzt geändert am 25.01.2019). Die dort gemachten Ausführungen gelten mit folgenden Maßgaben: Auch wenn die Kostengruppe 400 in der Kostenschätzung nicht erwähnt wird, sind die WC- Gebäude mit Stromversorgung, Lüftung und Wasserversorgung zu planen. Die beiden kleineren WC-Gebäude (Abb. 7+8 Aufgabenstellung und Zielsetzung) sollen abgebrochen und neugebaut werden, das Haupt-WC-Gebäude (Abb. 6) am Eingang soll grundlegend saniert werden. Los 1 bezieht sich lediglich auf die WC-Gebäude. Die Leistungen zum Brandschutz beziehen sich ausschließlich auf die Planung der Gebäude (WC-Gebäude).
Hinweise:
In den Jahren 2011/12 gab es Planungen bis Leistungsphase 2 (von Dipl.-Ing. Dierk Evert, Garten- und Landschaftsarchitekt in Lietzow auf Rügen); dieser hat auch die zugehörige erwähnte Kostenschätzung aufgestellt. An diesen Planungen hält der Auftraggeber nicht mehr fest; es ist nicht an sie anzuknüpfen.
Die Angaben in der genannten Kostenschätzung sind demnach vor diesem Hintergrund zu sehen; d.h. sie stellen lediglich einen groben Richtwert dar, um die anrechenbaren Kosten abzubilden. Auf die fehlenden Angaben zu der Kostengruppe 400 wird nochmals hingewiesen.
stufenweise Beauftragung wie folgt:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Technische Ausrüstung LPhen 1-9 HOAI 2021 für Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen (Kurzzeichen: TGA HLS)
18347 Ostseebad Wustrow
Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow:
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
• Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
• Wärmeversorgungsanlagen
• Lufttechnische Anlagen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow. Details ergeben sich aus den Ausführungen in Anlage B 2. Vorliegende Unterlagen und Pläne, Kostenschätzung, (dort insbesondere aus dem Dokument „Aufgabenstellung und Zielstellungen“) und der Kostenschätzung (vom 20.10.2011, zuletzt geändert am 25.01.2019). Die dort gemachten Ausführungen gelten mit folgenden Maßgaben: Auch wenn die Kostengruppe 400 in der Kostenschätzung nicht erwähnt wird, sind die WC- Gebäude mit Stromversorgung, Lüftung und Wasserversorgung zu planen. Die beiden kleineren WC-Gebäude (Abb. 7+8 Aufgabenstellung und Zielsetzung) sollen abgebrochen und neugebaut werden, das Haupt-WC-Gebäude (Abb. 6) am Eingang soll grundlegend saniert werden. Los 1 bezieht sich lediglich auf die WC-Gebäude. Die Leistungen zum Brandschutz beziehen sich ausschließlich auf die Planung der Gebäude (WC-Gebäude).
Hinweise:
In den Jahren 2011/12 gab es Planungen bis Leistungsphase 2 (von Dipl.-Ing. Dierk Evert, Garten- und Landschaftsarchitekt in Lietzow auf Rügen); dieser hat auch die zugehörige erwähnte Kostenschätzung aufgestellt. An diesen Planungen hält der Auftraggeber nicht mehr fest; es ist nicht an sie anzuknüpfen.
Die Angaben in der genannten Kostenschätzung sind demnach vor diesem Hintergrund zu sehen; d.h. sie stellen lediglich einen groben Richtwert dar, um die anrechenbaren Kosten abzubilden. Auf die fehlenden Angaben zu der Kostengruppe 400 wird nochmals hingewiesen.
stufenweise Beauftragung wie folgt:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagen: Starkstromanlagen (Kurzzeichen: TGA Starkstrom)
18347 Ostseebad Wustrow
Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow:
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
• Starkstromanlagen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Planungsleistungen für den Um- und Ausbau der Strandpromenade im Ostseebad Wustrow. Details ergeben sich aus den Ausführungen in Anlage B 2. Vorliegende Unterlagen und Pläne, Kostenschätzung, (dort insbesondere aus dem Dokument „Aufgabenstellung und Zielstellungen“) und der Kostenschätzung (vom 20.10.2011, zuletzt geändert am 25.01.2019). Die dort gemachten Ausführungen gelten mit folgenden Maßgaben: Auch wenn die Kostengruppe 400 in der Kostenschätzung nicht erwähnt wird, sind die WC- Gebäude mit Stromversorgung, Lüftung und Wasserversorgung zu planen. Die beiden kleineren WC-Gebäude (Abb. 7+8 Aufgabenstellung und Zielsetzung) sollen abgebrochen und neugebaut werden, das Haupt-WC-Gebäude (Abb. 6) am Eingang soll grundlegend saniert werden. Los 1 bezieht sich lediglich auf die WC-Gebäude. Die Leistungen zum Brandschutz beziehen sich ausschließlich auf die Planung der Gebäude (WC-Gebäude).
Hinweise:
In den Jahren 2011/12 gab es Planungen bis Leistungsphase 2 (von Dipl.-Ing. Dierk Evert, Garten- und Landschaftsarchitekt in Lietzow auf Rügen); dieser hat auch die zugehörige erwähnte Kostenschätzung aufgestellt. An diesen Planungen hält der Auftraggeber nicht mehr fest; es ist nicht an sie anzuknüpfen.
Die Angaben in der genannten Kostenschätzung sind demnach vor diesem Hintergrund zu sehen; d.h. sie stellen lediglich einen groben Richtwert dar, um die anrechenbaren Kosten abzubilden. Auf die fehlenden Angaben zu der Kostengruppe 400 wird nochmals hingewiesen.
stufenweise Beauftragung wie folgt:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume LPhen 1-9 HOAI 2021, Brandschutz (H. 17 d. AHO-Schriftenreihe ab LPhe 2 (Kurzzeichen: Gebäudeplanung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021, Vermessungsleistungen nach 1.4 der Anlage 1 HOAI 2021 (Kurzzeichen: Freianlagen)
Ort: Lietzow, Rügen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18528
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1–6 gemäß § 51 HOAI 2021 (Kurzzeichen: Tragwerksplanung)
Ort: Schwerin, Mecklenburg
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung LPhen 1-9 HOAI 2021 für Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen (Kurzzeichen: TGA HLS)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagen: Starkstromanlagen (Kurzzeichen: TGA Starkstrom)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.