Verwertung von Bauschutt aus dem Landkreis Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-lro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Bauschutt aus dem Landkreis Rostock
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Containern zum Sammeln von Bauschutt sowie der Transport von befüllten Containern vom jeweiligen Wertstoffhof zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Übernahme und Verwertung von Bauschutt einschließlich aller notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen zur Erbringung der Leistungen durch einen sach- und fachkundigen sowie zuverlässigen Dritten ab dem 01.01.2022.
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Bad Doberan
Wertstoffhof Bad Doberan 18209 Bad Doberan, Eikboomstraße 7
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 480 – 720 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Bad Doberan
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Rühn
Wertstoffhof Rühn 18246 Rühn, Hof Rühn 20 A
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 280 – 350 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Rühn
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Güstrow
Wertstoffhof Güstrow 18243 Güstrow, Industriegelände 5
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 160 - 240 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Güstrow
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Krakowe am See
Wertstoffhof Krakow am See 18292 Krakow am See, Mühlenberg 8
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 208 – 312 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Krakow am See
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Teterow
Wertstoffhof Teterow 17166 Teterow, Pampower Weg 1 C
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 280 – 420 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Teterow
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Laage
Wertstoffhof Laage 18299 Laage, Bahnhofstraße 34
Verwertung von jährlich insgesamt ca. 208 – 312 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Laage
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Schwaan
Wertstoffhof Schwaan 18258 Schwaan, Gewerbegebiet Ost 7
Verwertung von jährlich insgesamt 440 – 660 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Schwaan
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Pastow
Wertstoffhof Pastow 18184 Pastow, Wendenstraße 5
Verwertung von jährlich insgesamt 200 – 300 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Pastow
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Neubukow
Wertstoffhof Neubukow 18233 Neubukow, Hühnerhorn 2
Verwertung von jährlich 200 – 300 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Neubukow
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Gnoien
Wertstoffhof Gnoien 17179 Gnoien, Gewerbestraße 14
Verwertung von jährlich 136 – 204 Mg/a Bauschutt vom Wertstoffhof Gnoien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Bad Doberan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Rühn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmen
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18276
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Güstrow
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmen
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18276
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Krakow am See
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmen
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18276
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Teterow
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmen
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18276
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Laage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmen
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18276
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Schwaan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Pastow
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Neubukow
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bauschutt vom Wertstoffhof Gnoien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben mit Anlagen,
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts,
- Besondere Vertragsbedingungen,
- Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort).
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F8 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweis zum Auftrags- und Beschaffungswert:
Von der Bekanntmachung des Auftrags- und Beschaffungswert wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeverordnung (VgV) abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert [Betrag gelöscht] EUR und jeweils unter V.2.4. als Auftragswert ebenfalls [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Die Vorabinformation wird spätestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung elektronisch mitgeteilt (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.