IT-Dienstleistungen – Betreuung der IT-Infrastruktur
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassen-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen – Betreuung der IT-Infrastruktur
Wartung, Support, Störungsbeseitigung, Erneuerung des Rechenzentrums, Datenmigration auf Server 2016, Office 2016, Windows 10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Sievershagen
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB kann die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wartung, Support, Störungsbeseitigung, Erneuerung des Rechenzentrums, Datenmigration auf Server 2016, Office 2016, Windows 10
Ort: Sievershagen
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Vertragsverlängerung um 15 Monate, Aktualisierung Termin- und Leistungsplan, Änderung Rechnungsadresse und Ansprechpartner
Mit der vorliegenden Auftragsänderung wird die Vertragslaufzeit der Betreuung der IT-Infrastruktur des LS M-V an die Vertragslaufzeit der Betreuung und des Aufbaus der IT-Infrastruktur der Autobahn GmbH, Niederlassung Nordost, Außenstelle Güstrow angepasst, da die Betreuung der beiden IT-Infrastrukturen durch denselben Auftragnehmer erfolgen muss. Ein Wechsel des Auftragnehmers in der Betreuung der IT-Infrastruktur des LS M-V ist unzumutbar. Die Betreuung der beiden IT-Infrastrukturen erfolgt notwendigerweise in einem technologischen Realisierungsgang. Die Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur des LS M-V hat bis zum 31.12.2023 die Belange der Autobahn GmbH zu berücksichtigen. Fragen der Gewährleistung und Haftung bei z. B. Änderungen an den beiden Systemen durch jeweils verschiedene Auftragnehmer wären ungeklärt. Ein Auftragnehmer kann nicht Änderungen am System vornehmen, ohne dass der zweite Auftragnehmer sicher gewährleisten kann, dass in seinem Bereich alles weiter funktioniert.