Berufspraktische Ausbildung - Straßenwärter Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-2025
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufspraktische Ausbildung - Straßenwärter
Durchführung des berufspraktischen Teils der Ausbildung zum Straßenwärter für 17 Azubis
Ort der Leistungserbringung ist Mecklenburg - Vorpommern (Deutschland)
Leistungsgegenstand ist auch die Stellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Vollverpflegung vor Ort für maximal 17 Auszubildende während der überbetrieblichen Ausbildung.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung zum Straßenwärter entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 13. November 2003 (AmtsBl. 2003 S. 1148).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Betriebserlaubnis als Internat bzw. Jugendwohnheim ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
(Zertifizierung nach DIN ISO 9001, AZAV oder gleichwertig)
Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben dem Stand der Technik, sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung und Unterbringung der Teilnehmer gewährleisten.
Als wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Berufsausbildung ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal für die Ausbildung von Straßenwärtern anzusehen. Der Personaleinsatz ist qualitativ und quantitativ auf die Anforderungen der Berufsausbildung auszurichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]17
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]