Bereitstellung und Anpassung Impfterminierungstool inkl. Portal für COVID19-Impfungen für das Land M-V inkl. Datenhaltung, -anonymisierung, -löschung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lagus.mv-regierung.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lagus.mv-regierung.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung und Anpassung Impfterminierungstool inkl. Portal für COVID19-Impfungen für das Land M-V inkl. Datenhaltung, -anonymisierung, -löschung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72232000 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung und Anpassung Impfterminierungstool sowie des dazugehörigen Online-Portals für COVID19-Impfungen für das Land M-V inkl. Datenhaltung, -anonymisierung, -löschung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung und Anpassung Impfterminierungstool sowie des dazugehörigen Online-Portals für COVID19-Impfungen für das Land M-V inkl. Datenhaltung, -anonymisierung, -löschung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption bis 30.4.2023 (entsprechende Verlängerung der Datenhaltung, -anonymisierung, -löschung bis maximal 31.5.2024)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die Vergabe erfolgte gem. § 14 (4) Nr. 2 und 3 VgV i.V.m. § 17 (5) und (8) VgV In 2021 im Verhandlungsverfahren mit Beteiligung eines Unternehmens wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, aus äußerst dringlich, zwingender Gründen im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht vorhersehen konnte und ohne vorherige Veröffentlichung. Im Land M-V wurde 2021 eine zentrale Impfterminvergabe für COVID19-Impfungen über einen Dienstleister realisiert. Die Termine konnten über eine Hotline und ein Terminbuchungsportal gebucht werden, für beide Services erfolgte dies über ein automatisches Terminbuchungstool. Der ehemalige Dienstleister hat dazu die Software von EVE Consulting und Beteiligungsgesellschaft mbH genutzt. Die Firma EVE hat als damaliger Unterauftragnehmer das Terminbuchungstool inkl. Portal individuell für die Impfstruktur des Landes M-V aufgebaut und fortlaufend den Anforderungen des Impfplans des Landes M-V für COVID19-Impfungen angepasst. Zum 31.10.2021 wurde die zentrale Impfterminvergabe in den Ruhebetrieb gestellt. Geplant war ein Ruhemodus der zentralen Impfterminvergabe bis zum 30.4.2022 inkl. Aktivierungsoption. Die Leistung der Telefonhotline sollte von der IT-technischen Dienstleistung (Bereitstellung und Anpassung Terminierungssoftware inkl. Portal) getrennt werden.

Mit dem M-V Impfgipfel am 09.11.2021 wurde kurzfristig aufgrund der aktuell wieder stark ansteigenden Infektionszahlen eine unmittelbare Reaktivierung der zentralen Impfterminvergabe beschlossen. Die zentrale Terminvergabe ist mind. bis 30.4.2022 aufrechtzuerhalten. Dieser Betrieb kann kurzfristig nur über ein etabliertes Terminierungstool und Portal aufrechterhalten werden. Eine Neuentwicklung/ Einrichtung eines neuen Terminierungstool ist in der Kürze der Zeit aufgrund der zwingenden, durchgehenden Aufrechterhaltung der zentralen Impfterminierung nicht technisch darstellbar. Jegliches Ausfallrisiko durch eine Umstellung auf eine andere „Terminierungs-Software“ ist aufgrund der aktuellen pandemischen Lage auszuschließen. Es ist zwingend notwendig, dass das bereits Ende 2021 reaktivierte Verfahren uneingeschränkt durchweg bis zum 30.04.2022 für die Impfinteressierten zur zentralen Terminvergabe genutzt werden kann. Eine Ausschreibung einer allgemeinen“ Software „Terminierungen“ ist aufgrund ständig wechselnder Anforderungen und nicht planbaren Bedarfs ab Mai 2022 an eine zentrale Impfkoordinierung nicht praktikabel. Im Vergleich zur Übernahme der vorhandenen Software wäre hier der erstmalige Aufbau und Einrichtung zu berücksichtigen. Dieser zusätzliche Aufwand ist angesichts des unsicheren Bedarfs jedoch nicht wirtschaftlich.

Die EVE Consulting und Beteiligungsgesellschaft mbH hat eine etablierte, eingerichtete Software für die Terminierungen von COVID19-Impfungen speziell für das Impfkonzept des Landes M-V. Diese steht für den zwingend notwendigen Zeitraum bis mind. 30.4.2022. sicher zur Verfügung. Der Anbieter EVE Consulting und Beteiligungsgesellschaft mbH verfügt ausschließlich über den Quellcode der individuellen Software. Der Quellcode stellt ein ausschließliches und notwendiges Recht für die Erteilung von Nutzungsrechten und Umsetzung von Programmänderungen dar. Damit ist keine Beteiligung von anderen Anbietern und mit Blick auf die besondere Dringlichkeit kein Wechsel auf ein anderes System möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-29-1-Ja
Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung und Anpassung Impfterminierungstool inkl. Online-Portal für COVID19-Impfungen für das Land M-V inkl. Datenhaltung, -anonymisierung, -löschung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE259524741
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB i.V.m. § 135 GWB wird auf folgende Fristen hingewiesen.

Auszug aus §135 GWB:

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2022