Bereitstellung Hotline für COVID19-Impfterminierungen und Buchung/Koordinierung zentraler Impftermine mittels vom Auftraggeber bereitgestelltem Buchungsportal

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lagus.mv-regierung.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.lagus.mv-regierung.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung Hotline für COVID19-Impfterminierungen und Buchung/Koordinierung zentraler Impftermine mittels vom Auftraggeber bereitgestelltem Buchungsportal

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79512000 Call-Center
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Buchung und Koordinierung zentraler Impftermine für COVID19-Impfungen mittels eines vom Auftraggeber bereitgestelltem Buchungsportal

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

Mecklenburg-Vorpommern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Telefonie mittels Hotline inklusive Bereitstellung einer Rufnummer und Einrichtung der erforderlichen Technik (Routing, Telefonanlagen, Bandansagen, etc.)

Buchung/Koordinierung zentraler COVID19-Impftermine mittels bereitgestelltem Buchungsportal durch den Auftraggeber als Web-Anwendung

Leistungszeitraum: 27.12.2021 bis 30.04.2022

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption: Der Vertrag kann über den 30.04.2022 hinaus, um jeweils 2 Monate, maximal bis 30.04.2023 verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Gemäß § 14 (4) Nr. 3 i.V.m. § 17 (5) und (8) VgV wurde das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund äußerst dringlicher, zwingender Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht vorhersehen konnte, gewählt.

Im Land Mecklenburg-Vorpommern wurde die zentrale Impfterminvergabe mittels Telefonhotline und Online-Buchungsportal zum 31.10.2021 eingestellt. Im weiteren wurde mit einem Ruhemodus mit Option einer Reaktivierung dieser Dienste bis zum 30.04.2022 geplant.

Mit dem M-V Impfgipfel am 09.11.2021 wurde aufgrund der wieder stark ansteigenden Infektionszahlen der Bedarf für eine zentrale Impfterminvergabe für COVID19-Impfungen inhaltlich verändert und musste neu festgelegt werden:

• unbeschränkte Notwendigkeit eines Callcenters für die zentrale Terminvergabe der Impfzentren in M-V ab 01.01. bis mindestens 30.04.2022,

• kein Ruhemodus für diesen Zeitraum,

• Umfang der erwarteten Prozesse: ca. 3.000/ Tag.

Es wurden Terminbedarfe entsprechend der kurzfristig aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) eingeplant, daneben waren auch künftige Bedarfe aufgrund zu erwartender

Empfehlungen für weitere Bevölkerungsgruppen neu einzuplanen.

Nur mit der o.g. Verfahrensart war eine rechtzeitige Beschaffung möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-40-1-Ja
Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung Hotline für COVID19-Impfterminierungen und Buchung/Koordinierung zentraler Impftermine mittels vom Auftraggeber bereitgestelltem Buchungsportal

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB i.V.m. § 135 GWB wird auf folgende Fristen hinwiesen.

Auszug aus § 135 Abs. 2 GWB:

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2022