Reinigungsleistungen am Regionalen Berufliche Bildungszentrum Müritz (RBB Müritz)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen am Regionalen Berufliche Bildungszentrum Müritz (RBB Müritz)
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glas- und Rahmenreinigung am Schulgebäude und der Turnhalle sowie Sanitärbedarf für diese Gebäude
RBB Müritz - Unterhalts-, Grundreinigung, Verbrauchsmaterial und Sanitärartikel
Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz (RBB Müritz) Warendorfer Straße 14, 17192 Waren (Müritz)
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Verbrauchsmaterial und Sanitärartikel für das Schulgebäude und die Turnhalle
RBB Müritz - Glas- und Rahmenreinigung
Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz (RBB Müritz) Warendorfer Straße 14, 17192 Waren (Müritz)
Glas- und Rahmenreinigung für das Schulgebäude und die Turnhalle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RBB Müritz - Unterhalts-, Grundreinigung, Verbrauchsmaterial und Sanitärartikel
Ort: Dummerstorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18196
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RBB Müritz - Glas- und Rahmenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland