Neubau der Spotschule Warnemünde mit Sport-/Bootshalle
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lsb-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Spotschule Warnemünde mit Sport-/Bootshalle
Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das aktuell betriebene Bestandsgebäude der Sportschule Warnemünde wird dazu abgerissen. Die Sportschule ist keine Einrichtung im Sinne des Schulgesetzes M-V sondern ein Aus- und Fortbildungszentrum des LSB M-V mit Schulungs-, Trainings- und Beherbergungsräumen. Die Mündung der Warnow in die Ostsee bildet das wasserseitige Eingangstor in die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und weiter in das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Ostseebad Warnemünde hat eine über den Stadtteil von Rostock hinausgehende Bedeutung. Dabei ist die Mittelmole, welche sich direkt am Seekanal befindet, ein prägendes Element. Nachdem die Mittelmole in der Vergangenheit vorwiegend für die Bahn- und Hafenlogistik genutzt wurde, unterliegt sie nun einer Umnutzung und Umgestaltung. Durch eine dem besonderen Ort angemessene Entwicklung kann die Mittelmole zu einer Bereicherung für Rostock werden. Das Grundstück befindet sich an der nördlichen Spitze der Mittelmole in Warnemünde in direkter Lage am Seglerhafen.
Sportschule Warnemünde Am Bahnhof 3 18119 Rostock
Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das aktuell betriebene Bestandsgebäude der Sportschule Warnemünde wird dazu abgerissen. Die Sportschule ist keine Einrichtung im Sinne des Schulgesetzes M-V sondern ein Aus- und Fortbildungszentrum des LSB M-V mit Schulungs-, Trainings- und Beherbergungsräumen. Die Mündung der Warnow in die Ostsee bildet das wasserseitige Eingangstor in die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und weiter in das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Ostseebad Warnemünde hat eine über den Stadtteil von Rostock hinausgehende Bedeutung. Dabei ist die Mittelmole, welche sich direkt am Seekanal befindet, ein prägendes Element. Nachdem die Mittelmole in der Vergangenheit vorwiegend für die Bahn- und Hafenlogistik genutzt wurde, unterliegt sie nun einer Umnutzung und Umgestaltung. Durch eine dem besonderen Ort angemessene Entwicklung kann die Mittelmole zu einer Bereicherung für Rostock werden. Das Grundstück befindet sich an der nördlichen Spitze der Mittelmole in Warnemünde in direkter Lage am Seglerhafen. Auf dem Grundstück wurden bereits Gründungsarbeiten vorgenommen, die Rohbauleistungen werden aktuell vergeben. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen gilt es die Erdwärmesonden sowie deren Leitungsanbindung herzustellen und die Systembefüllung und hydraulische Regulierung sowie die Dokumentation durchzuführen.
AGA-18-0001
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden,
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre (auf Verlangen Fremdnachweis),
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf VerlangenUnbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung),
- Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen (auf Verlangen Nachweis)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland