Neubau Thierfelderstr., Los 04 - Estrich- und Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SC-206-TP-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Thierfelderstr., Los 04 - Estrich- und Fliesenarbeiten
Estrich- und Fliesenarbeiten für den Neubau von 148 Wohneinheiten komplett unterkellert mit Tiefgarage
Estrich- und Fliesenarbeiten für den Neubau von 148 Wohneinheiten komplett unterkellert mit Tiefgarage mit insbesondere folgenden Leistungen:
- Baustelleneinrichtung
- Ca. 11.600 m² Heizestrich
- Ca. 1.600 m² Estrich schwimmend
- Ca. 3.200 m² Abdichtung unter Fliesen
- Ca. 2.000 m² Wandfliesen
- Ca. 1.700 m² Bodenfliesen Bäder
- Ca. 2.100 m² Fliesen Treppenhäuser incl. Stufen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Berufsregistereintragung entsprechend der Anforderung an das Gewerk Fliesen-, Platten- und Mosaikleger oder ein
vergleichbarer Nachweis Die zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB "Eigenerklärung zur Eignung" zu belegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB "Eigenerklärung zur Eignung" zu belegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Angaben über mindestens drei Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind d.h. vergleichbare Referenzobjekte aus den letzten fünf Jahren
Die zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB "Eigenerklärung zur Eignung" zu belegen.
weitere Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssummen >= 5 Mio. € pauschal für Personen- und
sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung sowie der Krankenkasse und der Betriebshaftpflichtversicherung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.