Erweiterung Käthe-Kollwitz-Gymnasium, H.-Tessenow-Str. 49, 18146 Rostock - Los 502 Erschließung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Käthe-Kollwitz-Gymnasium, H.-Tessenow-Str. 49, 18146 Rostock - Los 502 Erschließung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, eine dauerhafte Erweiterung für das Musikgymnasium „Käthe Kollwitz“ zu schaffen.
Das unbebaute Grundstück für den Ersatzneubau grenzt unmittelbar im Westen an die vorhandene Schule, im Norden und Osten an eine Wohnbebauung und im Süden an eine Straßenbahntrasse. Der Haupteingang orientiert sich in Richtung Hauptgebäude der Schule.
Der Ersatzneubau soll den Schulbetrieb in Musikübungs- und Bandprobenräumen ermöglichen sowie ein Foyer mit einem anschließenden Veranstaltungssaal beherbergen. Eine Mensa mit Möglichkeiten für Außensitzplätze ist ebenso eingeplant.
H.-Tessenow-Str. 49 18146 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
Kanalbau RW/ SW/ TW - 270 m Leitungen bis DN 200
- 215 m Leitungen über DN 200 bis DN 300
- 3 St. Betonschacht, DN 1000
- 8 St. Kunststoffschacht DN 600
- 4 St. Kunststoffschacht DN 400
- 1 St. Fettabscheider SN 4 mit Probenahmeschacht
- 115 m³ Retentionsanlage
- 13 St. Straßenabläufe
- 40 m TWL DA 40
2.000 t Bodenentsorgung/ -verwertung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Käthe-Kollwitz-Gymnasium, H.-Tessenow-Str. 49, 18146 Rostock - Los 502 Erschließung
Ort: Papendorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]