Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 252-671879)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64211000 Öffentliche Fernsprechdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Vorpommern-Rügen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbetreibende, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, den Wirtschaftsstandort der Hansestadt Stralsund zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten der Hansestadt Stralsund abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ am 09.03.2021 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/01/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 252-671879

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Anstatt:
Tag: 24/01/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 31/01/2022
Ortszeit: 10:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: