Lieferung eines Fahrgestells für einen HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: HLF 20 FranzBRiB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Franzburg
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18461
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Fahrgestells für einen HLF 20
Die Gemeinde Velgast möchte ein Fahrgestell für einen HLF 20 beschaffen mit dem Ziel, dass das Fahrgestell nach DIN EN 1846, DIN 14530-27 und DIN 14502 Restnorm und im Übrigen nach den anerkannten Regeln der Technik geeignet sein muss für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20, es muss über die Grundausstattung nach der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO verfügen und ist nach den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO und Unfallverhütungsvorschriften herzustellen und zu zulassen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Velgast möchte ein Fahrgestell für einen HLF 20 beschaffen mit dem Ziel, dass das Fahrgestell nach DIN EN 1846, DIN 14530-27 und DIN 14502 Restnorm und im Übrigen nach den anerkannten Regeln der Technik geeignet sein muss für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20, es muss über die Grundausstattung nach der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO verfügen und ist nach den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen StVZO und Unfallverhütungsvorschriften herzustellen und zu zulassen. Das Fahrgestell muss vom zukünftigen Auftragnehmer wie zuvor beschrieben und im Übrigen gemäß den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen hergestellt werden. Es handelt sich um eine Leistung die mit Hilfe von Fördermitteln realisiert wird. Deshalb ist die Leistung binnen 9 Monaten sowie im Angebot gerechnet vom Tage des Vertragsschlusses an zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu beschaffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.