Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Ostseeküste-West Überbrückung. Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 020-048448
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Mecklenburg-Vorpommern Teilnetz Ostseeküste-West Überbrückung.
Eisenbahnstrecke Rostock Hbf – Schwerin Hbf – Büchen – Hamburg Hbf.
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf den Eisenbahninfrastrukturen der DB Netz AG und der DB Station & Service AG, Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste-West Überbrückung“ für den Zeitraum 12/2021 - 12/2025 + Option.
Erbringung von Verkehrsleistungen mit einem Volumen von ca. 2,2 bis 2,3 Mio. Zug km pro Jahr in Summe aller beteiligten Aufgabenträger. Die Grundtakte des Verkehrsangebotes umfassen folgende überlagerte Takte:
täglich 2-h-Takt Rostock - Hamburg, werktäglich außer Sa Verdichtung zum 1-h-Takt Schwerin - Hamburg während der Hauptverkehrszeiten, Verdichtungen zum Stunden- bzw. Halbstundentakt Büchen - Hamburg nach den Anforderungen der Aufgabenträger in Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Leistungen sind im Zeitraum 12/2021 bis 12/2025 zu erbringen. Es besteht eine Option der Auftraggeber, die Laufzeit des abzuschließenden Verkehrsvertrags zweimal um jeweils ein Fahrplanjahr zu verlängern. Mit der Beauftragung nach Ziffer V.2.1) wurde die 1. Option für das Fahrplanjahr 2026 ausgeübt, so dass sich die Vertragslaufzeit über 5 Jahre bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 erstreckt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird auf die Einordnung des Auftrags unter Ziffer VI.3) verwiesen. Maßgebend ist der Preis laut Angebotskalkulation zum Verkehrsvertrag. Dem zu vergebenden Verkehrsvertrag liegt hinsichtlich des Erlösrisikos eine Vertragsausrichtung als Nettoanreizvertrag zugrunde. Das Erlösrisiko liegt damit im Grundsatz beim EVU bzw. nach Überschreiten eines Schwankungsbereichs einer Risikoteilung.
Siehe Einordnung des Auftrags unter Ziffer VI.3).
Laut Regelungen des vorgegebenen Verkehrsvertrages.
Laut Regelungen des vorgegebenen Verkehrsvertrages.
Laut Regelungen des vorgegebenen Verkehrsvertrages.
Laut Regelungen des vorgegebenen Verkehrsvertrages.
Laut Regelungen des vorgegebenen Verkehrsvertrages.
Laut Regelungen des vorgegebenen Verkehrsvertrages.
Laut Regelungen des vorgegebenen Verkehrsvertrages.
Laut Regelungen des vorgegebenen Verkehrsvertrages.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Formular (Standardformular T02 – 1370/07 – Art. 7.3 – Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge) wird nur verwendet, weil die Bekanntmachung ansonsten nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann.
2) Bei dieser Auftragsvergabe handelt es sich um eine Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens nach Art. 5 Abs. 3b der VO 1370/2007. Das in der Vorinformation TED 2021/S 020-048448 angekündigte Interessenbekundungsverfahren wurde durchgeführt. In der bis 06.04.2021, 13.00 Uhr laufenden Interessensbekundungsfrist hatte nur ein Betreiber sein Interesse bekundet, an dem Verfahren zur Vergabe dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags teilzunehmen. Auch alle weiteren Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 3b der VO 1370/2007 wurden erfüllt. MIt diesem Betreiber wurde daraufhin verhandelt, um den in Rede stehenden Verkehrsvertrag zu schließen.
3) Die Angaben unter III.1.) und III.2) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Alle grundlegenden Anforderungen an den in Rede stehenden Auftrag waren bereits Gegenstand des unter TED 2021/S 020-048448 bekannt gemachten Interessenbekundungsverfahrens.
4) Die Angabe unter V.2.4) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei dem angegebenen Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags. Auf die Angabe des tatsächlichen Werts des Auftrags wird zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des ausgewählten Betreibers verzichtet.
5) Die vertraglich dem Eisenbahnverkehrsunternehmen mit dem in Rede stehenden Verkehrsvertrag zu gewährenden Ausgleichsleistungen wurden vor der Beauftragung einer Überkompensationskontrolle unterzogen. Damit wird sichergestellt, dass die Ausgleichsleistungen den Anforderungen nach Art. 6 der VO 1370/2007 und des Anhangs der VO 1370/2007 genügen.
6) Das oben genannte Volumen an Verkehrsleistungen umfasst auch die Leistungsanteile in der Zuständigkeit der Bundesländer Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg. Die Beauftragung erfolgte gemeinsam mit den Aufgabenträgern in Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Federführung liegt beim Land Mecklenburg-Vorpommern.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Regelung des § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."