Präqualifizierungssystem PV-Module Referenznummer der Bekanntmachung: W27-21-088

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE137731836
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wemag.com
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YQVRKBY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YQVRKBY
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektierung sowie der Bau und Betrieb von EEG-Anlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Präqualifizierungssystem PV-Module

Referenznummer der Bekanntmachung: W27-21-088
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

Verschiedene Projektstandorte vorrangig im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und anderen Landkreisen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sowie den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die WEMAG AG plant und errichtet Photovoltaikanlagen über ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften für den eigenen Betrieb, für beteiligte Unternehmen sowie für den Verkauf an externe Kunden und Investoren. Im Rahmen der Beschaffung für diese Photovoltaikanlagen sucht die WEMAG AG qualifizierte Lieferanten für Photovoltaik-Module.

Ziel ist die Erstellung einer Liste qualifizierter Lieferanten, aus der Kandidaten mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß Sektorenverordnung für die Lieferung der Produkte gem. II.2.4) ermittelt werden.

Unternehmen, die das Prüfungssystem erfolgreich abgeschlossen haben, werden zu einem späteren Zeitpunkt in Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe für Einzel- und/ oder Rahmenverträge aufgefordert. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Grundlage dieses Prüfungssystems kann durch die WEMAG AG und/oder durch unmittelbare und mittelbare Beteiligungs- und Tochtergesellschaften der WEMAG AG erfolgen. Diese erfolgen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung der jeweiligen Gesellschaft.

Hinweise zu den Beteiligungs- und Tochtergesellschaften finden Sie in den Vergabeunterlagen, die den Bewerbern über den oben in Punkt "I.3) Kommunikation" genannten Link kostenfrei zur Verfügung stehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Die Präqualifikation ist unbefristet und gilt bis auf Widerruf.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Voraussetzung ist generell, dass die Produkte der Unternehmen den gültigen Gesetzen, Verordnungen, Normen und den Regeln der Technik entsprechen müssen.

Weitere Einzelheiten und Anforderungen sind in den Präqualifikationsunterlagen aufgeführt, die den Bewerbern über den oben in Punkt "I.3) Kommunikation" genannten Link kostenfrei zur Verfügung stehen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Durchführung einer Präqualifikation in Form eines Fragebogens und Eigenerklärungen. Siehe Präqualifikationsunterlagen, die den Bewerbern über den oben in Punkt "I.3) Kommunikation" genannten Link kostenfrei zur Verfügung stehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YQVRKBY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2021