Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-vr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbetreibende, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten der Hansestadt Stralsund ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, den Wirtschaftsstandort der Hansestadt Stralsund zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten der Hansestadt Stralsund abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ am 09.03.2021 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Gebiet Hansestadt Stralsund
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der durch die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen. Die Eignungskriterien, die in dem nachfolgenden Abschnitt genannt sind, sind von jedem Bewerber in seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Werden einzelne der in den genannten Abschnitten aufgeführten Eignungskriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber einmalig eine angemessene Nachfrist zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb dieser Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, erfolgt ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Nachunternehmer sind im angegebenen Formblatt samt Firma und Anschrift zu benennen sowie der an den Nachunternehmer überlassenden Auftragsteil anzugeben. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass spätestens im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Eignungsnachweise auch von den benannten Nachunternehmern abgefordert werden können. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden (Eignungsleihe), sind bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise vorzulegen, die die fehlende Eignung des Bewerbers ergänzen sollen bzw. die Leistung des Nachunternehmers betreffen.
Zum Zwecke der Eignungsprüfung sind u.a. die auf diesem Portal und dem Vergabeportal https://www.subreport.de/E36335251 abrufbaren Formulare vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen (vgl. nachfolgend den Verweis auf ein bereitgestelltes Formular).
Betreffend die Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften wird auf die Ausführungen in dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe bereitgestellte Unterlagen auf diesem Portal und unter https://www.subreport.de/E36335251).
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Ein Ausschluss kommt aber dann in Betracht, wenn das Nichtvorliegen der personenbezogenen Daten zu einer Nichterfüllung von Eignungskriterien bzw. Mindestanforderungen führt.
Die bereitgestellten Eignungsformulare gelten mit Abgabe des Teilnahmeantrags über das Bietertool des Vergabemarktplatzes gemäß § 126b BGB als unterschrieben. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer haben die entsprechenden Formulare zur Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmererklärung in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen.
Es gelten die unten angegebenen Eignungskriterien, soweit nichts anderes angegeben ist, sind die Eignungskriterien durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50 Punkte)
- Kriterium: 2. Endkundenprodukte (25 Punkte)
- Kriterium: 3. Realisierungszeitraum (10 Punkte)
- Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
- Kriterium: 5. Vertrag (5 Punkte)
- Kriterium: 6. Vortrieb (5 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unterhttps://www.subreport.de/E36335251) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251
- Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251)
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanz-dienstleister bereitgestellt werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine Konzession, deren Schwellenwert unterhalb des EU-Schwellenwerts liegt. Die parallel veröffentlichte EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
=============================== Sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen, welche in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) aufgeführt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß obenstehenden Vorgaben bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß vorstehenden Vorgaben bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) geforderte Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß vorstehenden Vorgaben bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E36335251) sowie die entsprechenden in diesem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen.
================================== Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.subreport.de/E36335251 . Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über das Portal http://ted.europa.eu, das vorliegende Portal und https://www.subreport.de/E36335251 bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungs-konzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunika-tionsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unter-schritten. Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabege-setz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V) ist gemäß § 3 Abs. 1 auch auf Konzessionen anwendbar.
Das Verfahren wird daher an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.