Neubau Thierfelderstr., Los 11 - Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: SC-187-TP-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Thierfelderstr., Los 11 - Elektroinstallation
Elektroinstallation für den Neubau von 148 Wohneinheiten, komplett unterkellert mit Tiefgarage
Elektroinstallation für den Neubau von 148 Wohneinheiten, komplett unterkellert mit Tiefgarage insbesondere folgenden Leistungen:
- 148 Stück Wohnungsverteiler
- 148 Stück Medienverteiler
- 148 Stück Wechselsprechanlagen Video
- ca. 9.500 m Energiekabel 1KV, unterschiedliche Querschnitte
- ca. 87.000 m Energieleitungen, unterschiedliche Querschnitte
- ca. 13.000 m Fernmeldekabel, unterschiedliche Querschnitte
- ca. 4.000 m Energiekabel E30 & E90, unterschiedliche Querschnitte
- ca. 40.000 m sonstige Kabel (z.B. Koaxial, etc.), unterschiedliche Querschnitte
- ca. 2000 m Kabelrinnen, unterschiedliche Breiten
- ca. 2.600 Stück Schalter
- ca. 7.800 Stück Steckdosen
- ca. 2.500 Stück Leuchten, unterschiedliche Größen und Arten
- ca. 9.600 m Fundamenterder
Mit der Abgabe von Alternativangeboten ist die Gleichwertigkeit durch den AN nachzuweisen.
Alternativangebote, die eine Änderung der Gestaltung des Bauwerkes vorsehen, werden nicht zugelassen.
Hat das Alternativangebot Auswirkungen auf technologische Vorgaben wie z.B. Fristen, den Bauablauf, die vorgesehenen Bauweisen oder die Verkehrssicherung sind hierzu die entsprechenden Angaben zu machen.
Alternativangebote mit Einfluss auf Umwelt und Natur sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die Zustimmung ist dem AG mit Angebotsabgabe schriftlich vorzulegen.
Die Sicherheit der Anlieger und der Bebauung ist ununterbrochen zu gewährleisten.
Falls Abmessungen nicht angegeben sind, gilt das unter Beachtung des Zeichnungsmaßstabes abgegriffene Maß. Für sämtliche nicht dargestellte Details gelten die Darstellungen der Ausschreibungszeichnung sinngemäß.
Das Leistungsverzeichnis, dem die Ausschreibung zugrunde liegt, bleibt hinsichtlich der Anforderungen an die Teilleistung Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftrag auf ein Alternativangebot erteilt wird.
Zusätzlich zu den Vorgaben der Vergabeunterlagen sind folgende Unterlagen bei Abgabe von Alternativangeboten mit dem Hauptangebot einzureichen:
• zeichnerische Darstellung • geprüfte statische Vorberechnung • Zertifikate, Eignungsprüfungen • detaillierte,
prüfbare Mengenermittlung und • ausführliche Beschreibung der Arbeiten, einschließlich erforderlicher Angaben zum SiGe-Plan, soweit daraus besondere Leistungen resultieren.
Das Leistungsverzeichnis des Alternativangebotes muss alle für die Erstellung des Bauwerkes notwendigen Positionen in der Reihenfolge des Hauptangebotes enthalten, so dass ein unmittelbarer Vergleich mit diesen möglich ist. Die Bereibung der Positionen darf nicht durch Hinweise auf Positionen des Hauptangebotes abgekürzt werden.
Bei Zuschlagserteilung obliegt dem AN die Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen in gleichem Umfang, Inhalt und Genauigkeit wie bei der Ausführung des ausgeschriebenen Entwurfes.
Für die Vergütung der baureifen Bearbeitung von Alternativangeboten hat der Bieter besondere Positionen im LV des Alternativangebotes auszuweisen.
Bei Alternativangeboten ist durch den AN eine Zusammenstellung mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (§3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) zu erarbeiten und dem SiGe-Koordinator vor Baubeginn zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.