Stadt Boizenburg/Elbe - Klärschlammentsorgung der Kläranlage Boizenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021070023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Boizenburg/Elbe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19258
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boizenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Boizenburg/Elbe - Klärschlammentsorgung der Kläranlage Boizenburg
Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Boizenburg/Elbe-
Kläranlage Boizenburg Am Gammgraben 5 19258 Boizenburg/Elbe
Übernahme, Transport, Verwiegung und Entsorgung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Boizenburg /Elbe (10.500 t entweder polymerkonditionierter Klärschlamm oder mit Kalk nachkonditionierter Klärschlamm)
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Bietererklärung zur Unternehmensgröße (Formular "Bietererklärungen")
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Einzureichende Unterlagen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
Nachweis über die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes (falls zutreffend):
- Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen (mindestens 3 aus den Jahren 2018-2021) (mit dem Angebot vorzulegen)
- Beschreibung von Verladung, Übernahme, Transport, ggfs. Zwischenlagerung/Umschlag (mit dem Angebot vorzulegen)
- Beispiel Düngeplanung (mit dem Angebot vorzulegen)
- Beschreibung der Ausbringung (mit dem Angebot vorzulegen)
- Beispiel für Lieferscheine, Register gemäß Klärschlammverordnung (mit dem Angebot vorzulegen)
- Benennung der Verwertungsregion (Landkreise). Hier sind die im Vergabezeitraum vorgesehenen Landkreise mit den entsprechenden Verwertungsmengen aufzuführen. (mit dem Angebot vorzulegen)
Nachweise zur thermischen Entsorgung (falls zutreffend):
- Benennung der vorgesehenen Verbrennungsanlagen mit Adressen (mit dem Angebot vorzulegen)
- Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen aufzuführen. (mit dem Angebot vorzulegen)
- Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Diese muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des Auftragnehmer schildern, falls z.B. eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss. (mit dem Angebot vorzulegen)
- Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2018-2021 (mit dem Angebot vorzulegen)
- Beschreibung des Verfahrensschemas (Verladung, Übernahme und Transport, ggfs. Zwischenlagerung, ggfs. Aufbereitung) (mit dem Angebot vorzulegen)
- Benennung der zu untersuchenden Parameter, der einzuhaltenden Grenzwerte und der Analysenhäufigkeit (siehe Punkt 2.9 der Leistungsbeschreibung). (mit dem Angebot vorzulegen)
Hat der Auftragnehmer nach Auftragsvergabe und vor Leistungsbeginn nachzuweisen:
- Eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. EUR einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR. (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR. (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR, Eckdrift 41, 19061 Schwerin
Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden.
Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Zuschlagskriterium:
90% Preis
10% Transportentfernung
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Die geschätzten Mengenangaben sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch, der tatsächliche Mengenverbrauch kann wesentlich höher oder geringer sein.
Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber:
Stadt Boizenburg/Elbe
Der Bürgermeister
Kirchplatz 1
19258 Boizenburg/Elbe
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDGJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.