Neubau Bauhof Amt Carbäk in 18184 Roggentin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Broderstorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amtcarbaek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bauhof Amt Carbäk in 18184 Roggentin
Ausgeschrieben werden Leistungen der Generalplanung. Geplant und ausgeführt werden soll ein Neubau des Bauhofes des Amtes Carbäk in 18184 Roggentin. Das Grundstück mit einer Fläche von 6.518 qm ist unbebaut und liegt im Gewerbegebiet der Gemeinde Roggentin. Auf dem weitestgehend ebenen Grundstück soll der Bauhof in zwei parallel liegenden Baukörpern angeordnet werden. Die Gebäude sind eingeschossig zu planen. Die Planung hat die räumlichen und technischen Voraussetzungen für eine Geschossaufstockung zu berücksichtigen. Im Bereich der Außenanlagen sind Erschließungsarbeiten zu planen und auszuführen. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde eine Studie erstellt. Die Gebäude sind barrierefrei zu planen.
Die weitere Projektbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
18184 Roggentin, Ahornring 15c
Es werden Planungsleistungen als Generalplanung für die Gebäudeplanung (§§ 33 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9, für Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI 2021) der Leistungsphasen 1-9, für Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9, für Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021) der Leistungsphasen 1-6 und in der technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1-8, ohne 6 erwartet.
Die Vergabe der Generalplanungsleistungen erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden Planungsleistungen der LPH 1 bis 4 übertragen. Der Auftraggeber behält sich bei gesicherter Finanzierung die Option vor, in der zweiten Stufe Planungsleistungen der LPH 5-8 und in der dritten Stufe die LPH 9 zu übertragen, soweit keine zwingenden Gründe der Weiterführung der Maßnahme entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht. Als besondere Leistungen werden erwartet: Brandschutzplanung, Bauphysik EnEV/GEG/Bauakustik/Raumakustik sowie im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI 2021) für die LPH 8 - die Örtliche Bauüberwachung. Den Beginn der Ausführung der Planung erwartet der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung, die voraussichtlich zum 07.02.2022 erfolgen soll. Beginn der Bauausführung wird ab dem 3. Quartal 2022 erwartet. Die Fertigstellung soll im 4. Quartal 2023 erfolgen.
Weitere Beschreibungen ergeben sich aus den Bewerbungs- /Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat einen Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen.
Der Bieter hat zu erklären, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen, dass es keine rechtliche Verknüpfung gibt zu anderen Bietern/Bewerbern, die Einfluss auf das Vergabeverfahren haben können in der Form der Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs.
Der Bieter hat mit Belegen nachzuweisen, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen nachgekommen ist.
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel-Netto-. Die Umsätze sind aus mit dem ausgeschriebenen Bauprojekt vergleichbaren Bauvorhaben darzustellen.
2. Der Bieter hat eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen über eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. Euro und für Sach-und Vermögensschäden in Höhe von 2 Mio. Euro.
Die Mindestversicherungssumme hat je Versicherungsfall dreifach maximiert zur Verfügung zu stehen. Soweit die Versicherung zu einem geringerem Wert besteht, ist von der Versicherung eine schriftliche Erklärung dem Angebot beizufügen, dass im Fall der Auftragserteilung die Versicherungssumme wie oben gefordert, für das ausgeschriebene Bauprojekt erhöht wird.
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Beschäftigungszahl seiner Führungskräfte und Beschäftigten -jährliches Mittel- der letzten drei Jahre und der Kapazität der Nachunternehmer, gegliedert nach Berufsgruppen, analog zu den Angaben zu III.1.1 und III.2.1 (berufliche Fähigkeit) hervorgeht.
Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungen er in den letzten 6 Jahren (2015-2020) für öffentliche Auftraggeber erbracht hat anhand von drei Referenzen, jeweils maximal 2 Seiten in A4 Format mit Beschreibung der Leistung, Zeit und Bauvolumen und Einhaltung des Kostenrahmens. Die Referenzen müssen mit Planungsleistungen von Neubauten im Bereich von Wirtschaftsgebäuden, Bauhöfen oder mit ähnlichen Bauvorhaben vergleichbar sein und sollen mindestens in der Leistungsphasen 2-8 erbracht worden sein.
Zusätzlich sind Bescheinigungen öffentlicher Auftraggeber zu Leistungen des Bieters für öffentliche Auftraggeber (maximal 3), Erklärungen der Auftraggeber zur Unterstützung des Bieters bei der Antragstellung von Fördermitteln, deren Einhaltung und Beachtung bei der Bauleistung.
Beizubringen ist eine Erklärung über die Einhaltung der speziellen Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsnachweise und Regelwerke.
Eine Einwilligungserklärung zur Beachtung des Datenschutzes ist einzureichen.
Der Bieter hat zu erklären, über welche technische Ausrüstung er für die Auftragserfüllung verfügt.
Des Weiteren hat der Bieter zu erklären, ob ein Nachunternehmereinsatz oder eine Eignungsleihe beabsichtigt ist.
Weitere Kriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote, die per E-Mail oder per Post eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das Vergabeportal "subreport".
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens,
des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
"Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB).
Die o.g. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs.1 Nr.2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne das dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgesellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschuss des Verfahrens, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Broderstorf
Postleitzahl: 18184
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]