Planungsleistungen für den Neubau eines FFW-Gebäudes in Lubmin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lubmin
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amtlubmin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines FFW-Gebäudes in Lubmin
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes inkl. Verkehrsanlagen in der Gemeinde Lubmin. Geplant werden soll eine Wagenhalle für derzeit 9 Stellplätze, die modular erweiterbar ist. Umkleidebereiche sind für ca. 65 KameradInnnen vorzusehen. Weitere Angaben laut Flächenbedarfsangaben. Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lubmin sind dabei zu beachten.
Die Maßnahme beinhaltet folgende wesentliche Punkte: Errichtung des Feuerwehrgebäudes inkl. Hochbauplanung, Tragwerksplanung, technische und verkehrliche Erschließung (Wasser, Abwasser, Elektro, Freianlagen). Es sind die Leistungen der Planung, Ausschreibung sowie Bauüberwachung zu erbringen.
Bodengutachten und Vermessung werden durch die Gemeinde Lubmin separat beauftragt.
Ein Generalplanervertrag wird angestrebt und soll als Stufenvertrag abgeschlossen werden. Die Leistungen sollen stufenweise nach Stufe I (Leistungsphasen 1 bis 4), Stufe II (Leistungsphasen 5 und 6) und Stufe III (Leistungsphasen 7 bis 9) beauftragt werden.
Gemeinde Lubmin
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes inkl. Verkehrsanlagen in der Gemeinde Lubmin. Geplant werden soll eine Wagenhalle für derzeit 9 Stellplätze (ca. 405 Quadratmeter), die modular erweiterbar ist. Es sind Umkleidebereiche, WC/Duschen vorzusehen. Weiterhin sind Kleiderkammer, Schaumlager/Ölbindemittellager, Schlauchlager und Kraftstofflager, Werkstatt, Waschraum, Sport- und Aufenthaltsraum, Schulungsraum, Gruppenführer- und Wehrführerraum, Archivraum, Küche und Füllraum zu berücksichtigen. Befestigte Parkplätze sind laut Flächenbedarfsangaben vorzusehen. Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lubmin sind dabei zu beachten.
Die Maßnahme beinhaltet folgende wesentliche Punkte: Errichtung des Feuerwehrgebäudes inkl. Hochbauplanung, Tragwerksplanung, technische und verkehrliche Erschließung (Wasser, Abwasser, Elektro, Freianlagen). Es sind die Leistungen der Planung, Ausschreibung sowie Bauüberwachung zu erbringen.
Bodengutachten und Vermessung werden durch die Gemeinde Lubmin separat beauftragt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehr Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrundegelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Maßgebliche Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind (ausführlich in "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"):
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung,
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
- Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden soll.
Maßgebende Kriterien und Richtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätgung) (ausführlich in "Aufforderung Teilnahmewettbewerb"):
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden 1,5 Mio. EUR: 10 Punkte;
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR: 10 Punkte;
- Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 0,5 Mio. EUR: 15 Punkte;
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: 45 Punkte;
- Personalbestand: 20 Punkte;
Maximale Punktzahl: 100 Punkte.
Die Leistungen sollen stufenweise nach Stufe I (Leistungsphasen 1 bis 4), Stufe II (Leistungsphasen 5 und 6) und Stufe III (Leistungsphasen 7 bis 9) beauftragt werden.
Der Abruf weiterer Leistungsphasen und Beratungsleistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Beratungsleistungen besteht nicht.
Die Planerin ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihr von der Bauherrin innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher im Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister,
- Nachweis des Abschlusses als Architekt oder Dipl.-Ing. FH/TH oder Bachelor/Master vergleichbarer Qualifikationen, die zur Leistungserbringung befähigen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (vgl. II.2.9)
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr auf mindestens das Zweifache der Deckungssumme. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Die Versicherungsbestätigung darf nicht älter als vom 01.01.2021 sein.
- Umsätze (vgl. II.2.9)
Gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb
- geeignete Referenzen (vgl. II.2.9)
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Die erteilten Auskünfte finden bei der Wertung der Referenzen Berücksichtigung.
- Angabe zur Anzahl der Beschäftigten (vgl. II.2.9)
- Berufsbefähigung und Berufserfahrung Projektleiter und Stellvertreter (vgl. II.2.9)
- Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist (gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb).
Gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
- Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt oder Dipl.-Ing. FH/TH oder Bachelor/Master" oder vergleichbarer Qualifikationen, die zur Leistungserbringung befähigen,
- Juristische Personen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß o.g. Regelung benennen.
- Ausländische Bewerber mit Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU sowie Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach LBauO Mecklenburg-Vorpommern.
Siehe Unterlagen Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind nur unter Beachtung von EuGH-Urteil vom 23.12.2009 - Rs. C-376/08 möglich.
- Um sicherzustellen, dass alle Bewerber etwaige weitere Informationen für den Teilnahmewettbewerb erhalten, werden sie gebeten, sich bei der Kontaktstelle (Punkt I.1) freiwillig registrieren zu lassen.
- Die Bieterkommunikation wird ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform geführt.
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lubmin
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]