RBB Müritz AS Malchin, Grundsanierung Haus 1, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.71.590.1010-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
RBB Müritz AS Malchin, Grundsanierung Haus 1, Planungsleistungen
Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI sowie Planungsleistungen Wärmeschutz als Besondere Leistungen Stufenweise Beauftragung, zunächst Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 HOAI
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt das Haus 1 der Außenstelle in Malchin des RBB Müritz zu sanieren. Ausgeschrieben werden hierfür Planungsleistungen in mehreren Losen, für die jeweils einzelne Vergabeverfahren stattfinden. Dieses Los umfasst die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI sowie Planungsleistungen Wärmeschutz als Besondere Leistungen. Eine Beschreibung des Gesamtprojektes kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Sanierungskonzept für die konzeptionelle planerische Umsetzung erstellt. Projektant war insoweit das Architekturbüro A & S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1, 17033 Neubrandenburg. Die Arbeitsergebnisse werden vollständig zur Verfügung gestellt.
Weiterer Projektant war das Architekturbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH, Gerstenstraße 9, 17034 Neubrandenburg. Auch diese Arbeitsergebnisse werden vollständig zur Verfügung gestellt.
Planervertrag, keine echte Vertragslaufzeit
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen nachzuweisen. Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Referenzen befinden sich im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu vergebende Planungsleistung.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der Bewertungsmatrix in der Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der in den Ausschreibungsunterlagen zu findenden Matrix findet der nachfolgende Bewertungsmaßstab entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 30, 50, 75 und 100 betragen.
Es werden max. 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis der Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 250 erhalten und deren Referenzen jeweils mindestens mit „Vergleichbarkeit / 50 Punkte“ bewertet werden. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein Nachrückverfahren mit zunächst nicht eingeladenen geeigneten Bewerbern durchzuführen, sollten zunächst eingeladenen Bewerber nachträglich wieder ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Der Auftraggeber nimmt in diesem Fall geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für Bewerber nicht.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu erbringen. Soll nur die Bezeichnung „Ingenieur“ nachgewiesen werden, ist zusätzlich der Nachweis einer Eintragung in eine der Liste der Bauvorlageberechtigten erforderlich.
-Gesamtumsatz des Bewerbers (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2018-2020)
-Umsatz für vergleichbare Leistungen (gemittelter Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Jahre 2018-2020)
- Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, deren Deckungssummen min. 1,5 Mio EUR für Personenschäden und min. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Alternativ kann die Erklärung eines Versicherers abgegeben werden, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
-Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
-Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter unter Einschluss des Inhabers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018-2020)
-Qualitätsmanagement
-3 vergleichbare Referenzen
-Mindestens 1 Referenz muss sich auf ein vergleichbares Vorhaben ab 2,0 Mio. EUR Bruttobaukosten beziehen
-Mindestens 1 Referenz muss sich die Sanierung eines Schulgebäudes oder ein in der Nutzung vergleichbares Vorhaben beziehen
-Alle 3 Referenzen müssen sich mindestens auf die Lph. 3-8 des § 34 HOAI beziehen
-Alle 3 Referenzen müssen sich auf den Zeitraum der letzten 6 Jahre zuzüglich des laufenden Jahres beziehen (2015-2021).
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 Vergabegesetz M-V.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]17
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB