Bau- und Planungsleistungen für den Neubau des Aus- und Fortbildungszentrums der Zollverwaltung in Rostock - 20578-E4-0001 Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0270R

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sbl-mv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/106520
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bau- und Planungsleistungen für den Neubau des Aus- und Fortbildungszentrums der Zollverwaltung in Rostock - 20578-E4-0001

Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0270R
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) plant das SBL HRO die Errichtung eines Aus- und Fortbildungszentrums der Zollverwaltung gD (AFZ). Der Auftrag umfasst Projektentwicklung, Projektplanung und Projektausführung für verschiedene Typologien: 1. Wohnen, 2. Lehre + Büros, 3.Mensa + Freizeit, 4. Parkhaus.

Das vorgegebene Raumprogramm für den Neubau des Aus- und Fortbildungszentrums umfasst Büro- und Verwaltungsflächen, 24 Lehrsäle, Seminar- und Unterrichtsräume, Gruppenarbeitsräume, Konferenzräume, Bibliothek, Audimax, 620 Unterkünfte, Aufenthalts- und Freizeiträume, Fitnessraum, Mensa mit Kaffeestube, Lagerräume, Technik und Sozialräume.

Die Fläche des Baugrundstücks betragt 32.437,00 qm. Die Gesamtnutzfläche beläuft sich auf eine Fläche von rund 23.850 qm NUF 1-7, rund 39.100 qm Bruttogrundfläche (BGF).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
45214300 Bauarbeiten für Hochschulen
71220000 Architekturentwurf
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zu vergebende Auftrag umfasst alle zur Errichtung des Aus- und Fortbildungszentrums notwendigen Leistungen, insbesondere: interdisziplinäre städtebauliche Masterplanung, Projektplanung – dazu gehören die Objektplanungen (Gebäude und Innenräume, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie Freianlagen), unter Beachtung der artenschutz-rechtlichen Auflagen und Forderungen, die Fachplanungen (Technische Ausrüstung, Tragwerkplanung, Brandschutzplanung, Thermische Bauphysik und Bau- und Raumakustik) – sowie Projektausführung (Bauleistungen) für die verschiedenen Typologien inkl. Infrastruktur.

Eine Beschreibung der Anforderungen an die zu beschaffende Leistung ergibt sich aus den Anlagen 1.0 -1.21 (Anlagenkonvolut 1).

Der Fertigstellungstermin 01/2026 ist zwingend einzuhalten. Eine mögliche frühere Übergabe von Teilbereichen ist in der Dialogphase zu erörtern, zwischen Bieter und Auftraggeber abzustimmen und festzulegen. Der vorläufige Zeitplan für das Verfahren, Stand: 13. Dezember 2021, findet sich in Anlage 2. Dieser Zeitplan ist nicht verbindlich, sondern gibt lediglich einen indikativen Überblick über den geplanten Ablauf des Verfahrens. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zeitplan jederzeit zu ändern. Die Angaben zur Laufzeit des Vertrags in Abschnitt II.2.7 geben den geplanten Zuschlagstermin und den Fertigstellungstermin (ohne Berücksichtigung einer vorgezogenen Übergabe von Teilbereichen) wieder.

Für alle Typologien sind Anforderungen an die Barrierefreiheit, das Effizienzgebäude Bund 40 (EGB40), Kriterien zum nachhaltigen Bauen sowie baukulturelle Belange nach Vorgabe des Bundes zu berücksichtigen. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist sinngemäß anzuwenden, es ist ein externer BNB-Koordinator von Seiten des SBL HRO eingebunden. Der Auftragnehmer muss die gesamte Infrastruktur der Liegenschaft und die gem. Raumbedarf notwendigen Gebäude planen und errichten.

Das Verfahren ist grundsätzlich technologieoffen. Es können verschiedene Bauweisen, die zeit- und kostensparendes Bauen ermöglichen, eingesetzt werden (massiv, Skelett, Stahl, Stahlbeton, Holz, Holzhybrid, Fertigteile, ganze Module etc.). Ein hohes Maß an Standardisierung, das zeit- und kostensparendes Bauen befördert, wird erwartet.

Umweltbewusstsein, Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind in dieser Aufgabe zu vereinen. Bei hoher Qualität ist mithilfe modularer Strukturen bei kurzer Planungs- und Bauzeit das Vorhaben in einer nachhaltigen Art und Weise zu realisieren.

Der Abbruch der Bestandsgebäude ist nicht Bestandteil dieser Vergabe.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 09/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auftraggeberin wird die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Dialogphase aufgefordert werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Die Auftraggeberin plant mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Dialogphase aufzufordern. Sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, lädt die Auftraggeberin eine Anzahl von geeigneten Bewerbern ein, die nicht niedriger als 3 und nicht höher als 5 ist. Stehen weniger als drei geeignete Bewerber zur Verfügung, beabsichtigt die Auftraggeberin, mit diesen Bewerbern in die Dialogphase einzutreten.

Falls Bewerber, die zur Dialogphase aufgefordert wurden, an dieser nicht teilnehmen, behält sich die Auftraggeberin vor, geeignete Bewerber, die nach Maßgabe der Auswahlkriterien nachrangig platziert sind, nachrücken zu lassen.

Zur Auswahl der Bewerber, die zur Dialogphase aufgefordert werden, wird die Auftraggeberin die Eignung der Bewerber auf der Grundlage der Angaben der Bewerber im Teilnahmeantrag mit Punkten bewerten. Maßgeblich für die Auswahl ist die Summe an Punkten, die der jeweilige Bewerber erzielt. Es werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl zur Dialogphase aufgefordert. Die Punkte werden gemäß den Festlegungen in den beigefügten Bewertungsmatrizen (Anlage 11 und 12) vergeben. Die in jedem der beiden Bereiche (Planung und Bau) zu vergebenden Punkte werden addiert. Es können insgesamt bis zu 146 Punkte erreicht werden.

Die Punkte werden nach folgenden Kriterien vergeben:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit — Referenzaufträge.

Einzelheiten zur Bewertung der Teilnahmeanträge anhand dieser Kriterien enthalten die Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung einzureichen:

- Kopie der Gewerbeanmeldung (falls ein Gewerbe ausgeübt wird);

- Ausdruck aus dem Handelsregister, den Bewerber betreffend (falls der Bewerber in das Handelsregister eingetragen ist; der Ausdruck darf nicht älter als vom 1. Juli 2021 sein);

- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (falls der Bewerber zur Eintragung verpflichtet ist);

- Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (falls der Bewerber zur Mitgliedschaft verpflichtet ist).

Ausländische Bewerber können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bewerbers hinsichtlich Rechtsform, Unternehmensstruktur und wesentlichen Tätigkeitsfeldern einzureichen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 4 einzureichen.

Mit dem Teilnahmeantrag sind ferner folgende Unterlagen vorzulegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Bewerber beitragspflichtig ist),

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (soweit anwendbar),

- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (soweit anwendbar).

Alternativ kann der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch gemäß § 6b EU Abs. 1 Satz Nr. 1 VOB/A durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Unternehmen in den §§ 123 bis 126 GWB und den §§ 6e und 6f EU VOB/A. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin gemäß § 21 Abs. 2 und 3 AEntG, § 19 Abs. 2 und 3 MiLoG, § 21 SchwarzArbG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister von dem vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 6 einzureichen.

In Anlage 6 sind Angaben über den Umsatz (netto) des Bewerbers in letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) zu machen. Anzugeben sind der Umsatz des Bewerbers mit Bauleistungen und der Umsatz des Bewerbers mit Planungsleistungen, unterteilt nach folgenden Leistungen und Leistungsbildern:

- Objektplanung für Gebäude und Innenräume,

- Fachplanung für Technische Ausrüstung,

- Fachplanung für Tragwerksplanung,

- Objektplanung für Ingenieurbauwerke,

- Objektplanung für Verkehrsanlagen,

- Objektplanung für Freianlagen.

Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung als Betriebs- oder als Projekthaftpflichtversicherung zu erbringen. Hierzu ist ein Versicherungsnachweis (in Kopie) einzureichen. Alternativ kann eine vom Bewerber selbst zu erstellende Eigenerklärung vorgelegt werden, in der der Bewerber verbindlich zusagt, eine Haftpflichtversicherung im Falle des Zuschlags abzuschließen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018 bis 2020) jeweils (d. h. pro Jahr) mindestens folgende Umsätze erzielt haben:

- Planungsleistungen:

o Objektplanung für Gebäude und Innenräume: [Betrag gelöscht] EUR netto;

o Fachplanung für Technische Ausrüstung; [Betrag gelöscht] EUR netto;

o Fachplanung für Tragwerksplanung: [Betrag gelöscht] EUR netto;

o Objektplanung für Ingenieurbauwerke: [Betrag gelöscht] EUR netto;

o Objektplanung für Verkehrsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR netto;

o Objektplanung für Freianlagen: [Betrag gelöscht] EUR netto

- Bauleistungen beliebiger Gewerke: [Betrag gelöscht] EUR netto

Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft oder stützt sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf ein Drittunternehmen (Eignungsgeber), werden zur Erreichung der Mindestanforderung die Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. die Umsätze des Bewerbers und des Eignungsgebers addiert, sofern sie sich jeweils auf denselben Bereich beziehen.

Es muss eine Hapftlichversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen auf eine der genannten Weisen nachgewiesen werden:

- 5 Mio EUR für Personenschäden

- 10 Mio EUR für sonstige Schäden

Beide Beträge müssen jeweils mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Die Haftpflichtversicherung kann als Betriebshaftpflichtversicherung oder als projektbezogene Haftpflichtversicherung vorgehalten werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, in den Vergabeunterlagen für die Dialogphase für den Fall eines Zuschlags einen höheren Versicherungsschutz zu fordern oder Modifizierungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes vorzugeben.

Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung als Betriebs- oder als Projekthaftpflichtversicherung zu erbringen. Hierzu ist ein Versicherungsnachweis (in Kopie) einzureichen. Alternativ kann eine vom Bewerber selbst zu erstellende Eigenerklärung vorgelegt werden, in der der Bewerber verbindlich zusagt, eine Haftpflichtversicherung im Falle des Zuschlags abzuschließen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 einzureichen.

In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Angaben zu Referenzaufträgen zu machen.

Gegenstand der Referenzaufträge muss die Erbringung von Planungs- und/oder Bauleistungen für Gebäude und/oder Infrastrukturanlagen nach folgenden Anforderungen gewesen sein:

Es können nur Referenzaufträge berücksichtigt werden, bei denen das jeweilige Bauvorhaben innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist fertiggestellt wurde oder bei denen die Fertigstellung des jeweiligen Bauvorhabens bis zum 31. Dezember 2022 geplant ist. Bei Referenzen für Planungsleistungen muss das Bauvorhaben nach der Planung des Bewerbers verwirklicht worden sein bzw. verwirklicht werden.

Zur Darstellung der Referenzaufträge sind die Referenzbögen in Anlage 7.1 zu verwenden. Zu jedem Referenzauftrag sind die dort vorgesehenen Angaben zu machen.

In der Eigenerklärung (Anlage 7) über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind ferner Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter einschl. der Anzahl der Führungskräfte zu machen, die der Bewerber in den vergangenen drei Kalenderjahren (2018 bis 2020) fest beschäftigt hat. Die Mitarbeiter sind nach folgenden Bereichen und Kriterien gesondert auszuweisen:

- Planung:

o Objektplanung Gebäude und Innenräume;

o Fachplanung Technische Ausrüstung;

o Fachplanung Tragwerksplanung;

o Objektplanung Ingenieurbauwerke

o Objektplanung Verkehrsanlagen;

o Objektplanung Freianlagen;

- Bauleistungen: gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

Hinsichtlich des Planungsbereichs sind nur solche Mitarbeiter zu benennen, die über eine abgeschlossene Qualifikation als Dipl.-Ing./Dipl.-Ing. (FH) oder Master oder Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen verfügen. Diese Mitarbeiter müssen über vertiefte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich verfügen.

Mit der Eigenerklärung sind ferner Nachweise dafür zu erbringen, dass der Bewerber über mindestens einen Mitarbeiter verfügt, der bauvorlageberechtigt i. S. v. § 65 Abs. 2 LBO MV ist, und dass der Bewerber darüber hinaus über mindestens einen Mitarbeiter verfügt, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen.

Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft oder stützt sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf ein Drittunternehmen (Eignungsgeber), wird die Anzahl der Mitarbeiter der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers und des Eignungsgebers addiert, sofern sie jeweils demselben Bereich zuzuordnen sind.

Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Anlage 5 einzureichen.

In den Fällen der Eignungsleihe oder der beabsichtigten Untervergabe sind die Eigenerklärung Drittunternehmen und Untervergabe (Anlage 8) sowie Verpflichtungserklärungen (Anlage 9) vorzulegen. Ferner sind für Eignungsgeber die Unterlagen gemäß Abschnitt 3.1 bis Abschnitt 3.4 der Bewerbungsbedingungen (d. h. Abschnitt III.1.1 bis Abschnitt III.3.3 der Bekanntmachung) vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

A) Referenzaufträge über Planungsleistungen:

Mindestanford. Städtebauliche Master-/ Rahmenplanung: mind. zwei Aufträge über eine Städtebauliche Masterpl./Rahmenpl. mit folgendem Inhalt gem. LPH 2 des Leistungsbildes des Merkblatts 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg Fassung v.12/2020: bauliches/räumliches Konzept / Freiraum und Umweltaspekte / Nutzungs-/ Erschließungskonzept, davon mind. 1 Auftrag mit Plangebietsgröße > 5.000m2 und mind. 1 Auftrag Städtebauliche Entwicklung eines Areals mit verschied. Typologien u. Funktions- u. Nutzungseinheiten, z. B. Lehrsäle, Seminar-/ Unterrichtsräume, Konferenz-/Besprechnungsräume, Mensa, Audimax, Büro-/ Verwaltungsräumen, Unterkünften/Hotels/Wohnen mit BGF > 15.000m2

Mindestanford. für die Objektpl. Gebäude u. Innenräume: mind. 1 Auftrag in konventioneller Bauweise und mind. 1 Auftrag in Modulbauweise; beide Aufträge müssen mind. durchschn. Planungsanford. (entspricht HZ III gemäß HOAI) u. beide Aufträge müssen mind. eine BGF > 5.000m2 aufgewiesen haben

Mindestanford. für die Fachpl. Technische Ausrüstung: mind. 1 Auftrag in konventioneller Bauweise und mind. 1 Auftrag in Modulbauweise; beide Aufträge müssen mind. durchschnittliche Planungsanforderungen (entspricht HZ II gemäß HOAI) und beide Aufträge müssen mind. eine BGF > 5.000m2 aufgewiesen haben

Mindestanford. für die Fachpl. Tragwerksplanung: mind. ein Auftrag in konventioneller Bauweise

Mindestanford. für die Objektpl. für Verkehrsanlagen: mind. ein Auftrag über Planungsleistungen der LPH 2-8 der HOAI; mind. durchschnittliche Planungsanforderungen (entspricht Honorarzone III gemäß HOAI); mind. Planungsleistungen: Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten, Rettungswege, Sammelplätze und Lieferverkehr

Mindestanford. für die Objektpl. Ingenieurbauwerke: mind. ein Auftrag über Planungsleistungen der LPH 2-8; mind. durchschnittlich Planungsanforderungen (entspricht Honorarzone III gemäß HOAI); mind. Planungsleistungen: Trink- und Löschwasserversorgung/-speicherung sowie Schmutz- und Regenentwässerung einschl. Regenrückhaltung und Leistungen der Koordinierung der Bau-und Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Mindestanford. für die Objektpl. für Freianlagen: mind. 1 Auftrag über Planungsleistungen der LPH 2-8 der HOAI; mind. durchschnittliche Planungsanforderungen (entspricht HZ III gemäß HOAI); mind. Planungsleistungen Freianlagen im Zusammenhang mit Lehr- und Forschungseinrichtungen oder Spiel-, Sport-, und Kommunikationsräumen

Der Bewerber muss über mind. 1 Mitarbeiter verfügen, der bauvorlageberechtigt gemäß § 65 Abs. 2 LBO MV ist, Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber über mind. 1 Mitarbeiter verfügen, der berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Der Bewerber muss darüber hinaus über mind. folgende weitere Mitarbeiter verfügen:

- Objektplanung für Gebäude und Innenräume: mind. 20 festangestellte Mitarbeiter,

- Fachplanung für Technische Ausrüstung: mind.15 festangestellte Mitarbeiter,

- Fachplanung für Tragwerksplanung: mind. 8 festangestellte Mitarbeiter,

- Objektplanung für Ingenieurbauwerke: mind. 5 festangestellte Mitarbeiter

- Objektplanung für Verkehrsanlagen: mind. 5 festangestellte Mitarbeiter

- Objektplanung für Freianlagen: mind. 3 festangestellte Mitarbeiter.

Die Mitarbeiter müssen über vertiefte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich verfügen. Darüber hinaus muss der Bewerber über folgende weitere Mitarbeiter verfügen: - mind. 1 Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und der Qualifikation „Fachberater für Bauphysik“; - mind. 1 Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und der Qualifikation „Fachberater für Akustik“; - mind. 1 Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und der Qualifikation „Fachplaner für Brandschutz“ oder „Fachbauleiter für Brandschutz“.

Weitere Mindestanforderungen sind in Abschnitt VI.3 genannt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Das vom Auftraggeber angebotene System muss über eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Der Auftrag soll ohne die Einholung einer Zustimmung im Einzelfall umgesetzt werden; für dieses Verfahren steht nicht genügend Zeit zur Verfügung.

Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/02/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/05/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbewerbern gleichgestellt. Bewerbergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Sie haben mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag alle Bestandteile des Teilnahmeantrags für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Hiervon ausgenommen sind die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 5), die Eigenerklärung zu Drittunternehmen und zur Untervergabe (Anlage 8) und die Verpflichtungserklärungen (Anlage 9), die für die Bewerbergemeinschaft als Ganzes eingereicht werden können.

2. a) Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zu Drittunternehmen und zur Untervergabe (Anlage 8) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 9) mit seinem Teilnahmeantrag vorlegt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die einschlägige berufliche Befähigung oder Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften der Bewerber und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde in Anspruch nimmt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Teilnahmeantrag die Unterlagen gemäß Abschnitt 3.1 bis Abschnitt 3.4 der Bewerbungsbedingungen (d.h. Abschnitt III.1.1 bis Abschnitt III.3.3 der Bekanntmachung) vorzulegen.

2. b) Will ein Bewerber Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er in der Eigenerklärung zu Drittunternehmen und zur Untervergabe (Anlage 8) Angaben dazu zu machen, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Unterauftragnehmer, die nicht zugleich Eignungsgeber i. S. v. Abschnitt 2.9.1 der Bewerbungsbedingungen und § 6d EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A sind, müssen erst in der Angebotsphase benannt werden. Unterauftragnehmer müssen ebenfalls die Anforderungen an die Eignung erfüllen und dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen; dies wird in der Angebotsphase geprüft.

3. Weitere Anforderungen an die Teilnahmeanträge ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

4. Auftraggeberin des Auftrags ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), vertreten durch die Referatsgruppe 42 im Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, diese vertreten durch die Leitung des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Rostock, Wallstraße 2, 18055 Rostock.

5. Weitere Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.3: B) Referenzaufträge über Bauleistungen:

Mindestanf. 1: Realisierung eines Areals mit verschiedenen Typologien und Funktions- und Nutzungseinheiten z.B. Lehrsäle, Seminar-/ Unterrichts-räume, Konferenz-/Besprechungsräume, Mensa, Audimax, Büro-/ Verwaltung, Unterkünfte/Hotels/Wohnen; Mindestanf. 2: Realisierung eines Vorhabens mit mind. 20.000m2 BGF (Neubau); Mindestanf. 3: Realisierung eines Vorhabens mit mind. 50 Mio € Baukosten netto (Kostengruppen 200-600 gemäß DIN 276)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2021