Landeshauptstadt Schwerin - Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010069

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landeshauptstadt Schwerin - Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010069
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144212 Tanklöschfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister - Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst Graf-Yorck-Straße 21 19061 Schwerin Das fertiggestellte Fahrzeug, der Aufbau und die Beladung werden vor ihrer Übernahme durch Beauftragte des Auftraggebers am Standort des Auftraggebers abgenommen.

Die Fahrzeugübernahme kann auch an einem mit dem Auftragnehmer vereinbarten Ort erfolgen. Kosten, die dem Auftragnehmer hierdurch entstehen, werden nicht ersetzt.

Weitere Überführungskosten dürfen nicht erhoben werden.

Abnahmen anderer Prüfeinrichtungen bleiben hiervon unberührt. ( siehe Position 8.12.1-3)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000 in Anlehnung an DIN 14530-21 mit nachfolgender Ausstattung:

Handelsübliches zweiachsiges Fahrgestell, Allradantrieb 4 x 4, teilautomatisiertes Schaltgetriebe, Dieselmotor mit Erfüllung der höchstgültigen Abgasnorm >= EURO VI, Truppkabine für die Aufnahme von drei (3) Personen und einem Fahrzeugkofferaufbau für die Aufnahme der feuerwehrtechnischen Ausrüstung gem. Tabelle 1, zzgl. Einbau von Zusatzausrüstung

Teil 1 Fahrzeugfahrgestell mit Allradantrieb (4 x 4) für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000, geeignet für den Aufbau und die Beladung nach DIN 14530 Teil 21, zuzüglich Sonderbeladung

Teil 2 Fahrzeugaufbau für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 nach DIN 14530 Teil 21, inkl. Beladung in Anlehnung an Tabelle 1 und zusätzlich Sonderbeladung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 70
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeitraum / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst-Fahrgestell / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst-Fahrzeugaufbau und fest verbaute Ausrüstung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 182-472901
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Rosenbauer Deutschland GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDG0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021