Landeshauptstadt Schwerin - Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021010069
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Schwerin - Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister - Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst Graf-Yorck-Straße 21 19061 Schwerin Das fertiggestellte Fahrzeug, der Aufbau und die Beladung werden vor ihrer Übernahme durch Beauftragte des Auftraggebers am Standort des Auftraggebers abgenommen.
Die Fahrzeugübernahme kann auch an einem mit dem Auftragnehmer vereinbarten Ort erfolgen. Kosten, die dem Auftragnehmer hierdurch entstehen, werden nicht ersetzt.
Weitere Überführungskosten dürfen nicht erhoben werden.
Abnahmen anderer Prüfeinrichtungen bleiben hiervon unberührt. ( siehe Position 8.12.1-3)
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000 in Anlehnung an DIN 14530-21 mit nachfolgender Ausstattung:
Handelsübliches zweiachsiges Fahrgestell, Allradantrieb 4 x 4, teilautomatisiertes Schaltgetriebe, Dieselmotor mit Erfüllung der höchstgültigen Abgasnorm >= EURO VI, Truppkabine für die Aufnahme von drei (3) Personen und einem Fahrzeugkofferaufbau für die Aufnahme der feuerwehrtechnischen Ausrüstung gem. Tabelle 1, zzgl. Einbau von Zusatzausrüstung
Teil 1 Fahrzeugfahrgestell mit Allradantrieb (4 x 4) für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000, geeignet für den Aufbau und die Beladung nach DIN 14530 Teil 21, zuzüglich Sonderbeladung
Teil 2 Fahrzeugaufbau für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 nach DIN 14530 Teil 21, inkl. Beladung in Anlehnung an Tabelle 1 und zusätzlich Sonderbeladung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rosenbauer Deutschland GmbH
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDG0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.