Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandstrukturen im Projektgebiet VG22-13 Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 114-230371, 2018/S 219-502078
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-vg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandstrukturen im Projektgebiet VG22-13
Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandstrukturen VG22-13
Landkreis Vorpommern-Greifswald im Amt Lubmin die Gemeinden Lubmin, Kröslin, Wusterhusen, Rubenow, Brünzow und Katzow.
Geförderter Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung vonunterversorgten Gebieten des Landkreises Vorpommern-Greifswald unter Gewährung einer zweckgebundenenZuwendung in Form eines Zuschusses auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Laufzeit: 7 Jahre Zweckbindungsfrist nach Fertigstellung der Maßnahme und Start der Zweckbindungsfrist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandstrukturen VG22-13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanshagen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragserweiterung um 5.083.466,94 €
Erweiterung um mindestend 774 Hausanschlüsse und damit 2128 Wohn- und Geschäftseinheiten. Umstellung auf das Materialkonzept 4.1 und den Vorgaben der Dimensionierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
DE80N
Landkreis Vorpommern-Greifswald im Amt Lubmin die Gemeinden Lubmin Kröslin, Wusterhusen, Rubenow, Brünzow und Katzow
Gegenstand ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den öffentlich geförderten Aufbau undBetrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandnetzen damit der Erschließung von unterversorgten Gebieten desLandkreises Vorpommern-Greifswald mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen. Dieflächendeckende Versorgung von 100 % der privaten Haushalte, Unternehmen und institutionellen Nachfragernin den Ausbaugebieten mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit mind. 50 Mbit/s zu versorgen. Mehr als 80 % dieser Anschlüsse müssen mit mind. 100 Mbit/s jeweils symmetrisch an denEndkundenanschlüssen durch ultraschnelle NGA-Netze (beispielsweise FTTH/B) gewährleistet sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanshagen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.atl-lubmin.de/
Auftragserweiterung um mindesten 774 Hausanschlüsse mit 2128 Wohn- und Geschäftseinheiten. Umstellung auf das Materialkonzept 4.1, in möglichen Clustern des Netzes.
Zum Zeitpunkt der Einholung der finalen Angebote im Oktober 2018 waren damit die nach heutigem Stand tatsächlich bestehenden Flächen von „weißen Flecken“ nicht erkennbar und vom LK V-G nicht vorhersehbar. Also war eine Anpassung der Leistungsbeschreibung vor Abgabe der verbindlichen Angebote im Oktober 2018 und der daraus resultierenden Zuschlagserteilung auf den tatsächlichen Umfang der „weißen Flecken“ nicht möglich gewesen.Gleichfalls war die Möglichkeit zur Umstellung des Einheitlichen Materialkonzeptes und die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Version 4.1) zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung nicht erkennbar gewesen, da dieses erst am 02.04.2019 veröffentlicht wurde. Es handelt sich somit um externe Umstände, die bei Zuschlagserteilung nicht absehbar waren.