Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Pasewalk im Wirtschaftlichkeitslückenmodell VG28-04 Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-109029
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-vg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Pasewalk im Wirtschaftlichkeitslückenmodell VG28-04
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat nach § 3 Abs. 1 d) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) i.V.m. Ziffer 1.1 b) der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (BrbFöRL M-V) einen Antrag auf Finanzhilfen gestellt und am 20.12.2018 einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://portal.evergabemv.de/E34872875 heruntergeladen werden kann.
Stadt Pasewalk
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat nach § 3 Abs. 1 d) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) i.V.m. Ziffer 1.1 b) der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (BrbFöRL M-V) einen Antrag auf Finanzhilfen gestellt und am 20.12.2018 einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten.
- Kriterium: Vertragslaufzeit 5%
- Kriterium: Technisches Konzept inklusive Struktur, Technologie des zu errichtenden NGA-Netzes und technischer Service 65%
- Kriterium: Endkundenprodukt 15%
- Kriterium: Marketing-, Vertriebskonzept 7%
- Kriterium: Konzept der Produktdokumentation 8%
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Pasewalk im Wirtschaftlichkeitslückenmodell VG28-04
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einstufig durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Angebot die unter Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://portal.evergabemv.de/E34872875).
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu) und über https://portal.evergabemv.de/E34872875 bekannt gemacht.
Die Kommunikation in dem Ausschreibungsverfahren erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz https://portal.evergabemv.de/E34872875. Auch Angebote sind ausschließlich über die Angebotsfunktion des Vergabemarktplatzes https://portal.evergabemv.de/E34872875 einzureichen.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf VI.4.1). Da der einschlägige GWB-Schwellenwert nicht erreicht ist und die Vergabe daher außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Unabhängig hiervon haben Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung bis zum Ablauf der unter IV.2.2) gesetzten Frist zur Einreichung von Angeboten zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland