Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 46 Aufzug, 19303 Dömitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2020020198

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lup.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", Teilneubau Haus 3 - Los 46 Aufzug, 19303 Dömitz

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020020198
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45313100 Installation von Aufzügen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 46 Aufzug

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter" Dömitz Roggenfelder Str. 30 A 19303 Dömitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grundlage der durchzuführenden Baumaßnahmen ist das im Jahre 2014

erstellte und durch das Energieministerium geförderte "Integrierte

pädagogische, städtebauliche, energetische, bautechnische und

nutzungsspezifische Gebäudekonzept", welches in den Jahren 2017 bis

2022 umgesetzt werden soll. Die ursprünglich geplante Sanierung und

Aufstockung von Haus 3 wurde im Rahmen der Vorentwurfsplanung und der

statischen Voruntersuchung hinsichtlich der baulichen Umsetzung

angepasst. Die Planung wurde auf 2 Bauabschnitte präzisiert, wobei von der

ursprünglich geplanten Aufstockung des Bestandsgebäudes, vorrangig auf

Grund von statischen Zwängen, abgesehen wurde. Der 1. Bauabschnitt

beinhaltet den Teilrückbau des südwestlichen Bereichs des

Bestandsgebäudes Haus 3 sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus bis

August 2022.

Der 3-geschossige Teilneubau ergänzt das 2-geschossige Bestandsgebäude

mit einem Außenmaß von ca. 20 x 57,50 m und einer Bruttogeschossfläche

im 1. Bauabschnitt von ca. 4054 m2 mit vorrangig Fachräumen sowie

dienenden Funktionsräumen.

Das Raumkonzept sieht einen administrativen Gebäudeteil mit Büros,

Lehrerzimmer und "dienenden" Räumen für den Bewegungsraum (Bestand/

2.BA) im Erdgeschoß des Teilneubaus und im Erdgeschoß-Übergang zum

Bestand vor. Im 1.Obergeschoß des Teilneubaus befinden sich Fachräume

der Naturwissenschaften und deren Neben- und Vorbereitungsräume sowie

Klassenräume für die Klassenstufen 9 und 10. Im 2. Obergeschoß sind die

Fachräume Kunst, Werken und Informatik sowie ein Bereich für den

Schulzweig "Produktives Lernen" geplant. Im Übergang zum Dachraum des

Bestandes wird nach statischer Ertüchtigung ein Archiv realisiert.

Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine geförderte Maßnahme.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 188-453081
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Schawe Aufzug GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenberge
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDGM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2021