Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Reinigung der Schutzkleidung des Rettungsdienstfachpersonals des Brandschutz- und Rettungsamtes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Reinigung der Schutzkleidung des Rettungsdienstfachpersonals des Brandschutz- und Rettungsamtes
Bereitstellung und Reinigung der Schutzkleidung des Rettungsdienstfachpersonals des Brandschutz- und Rettungsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Rostock
Die Bereitstellung und Reinigung der Schutzkleidung umfasst langärmlige Warnschutzeinsatzjacken, Schutz- bzw. Einsatzwesten, Funktionshosen, Fleecejacken mit Stehkragen sowie T-Shirts. Die Bekleidung muss den Anforderungen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA/DGUV-R 105-003) für den Rettungsdienst entsprechen; zusätzlich sind Jogginganzüge und Badetücher für den Infektionsbereich anzubieten.
Zudem umfasst die Leistung die Bereitstellung eines Schrank- und Abwurfsystems mit Service sowie einen Reparaturservice.
einmalige Möglichkeit der Verlängerung um zwei weitere Jahre bis zum 31.05.2026
Eine Bemusterung der angebotenen Kleidungsstücke ist nach Ablauf der Angebotsfrist in der Feuerwache 1, Erich-Schlesinger-Str. 24 in 18059 Rostock zwingend vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf -
Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen Bestimmungen;
- Eigenerklärung zum Mindestlohn nach § 9 Abs. 4 bis 6 VgG M-V
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen / Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Präqualifizierung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf -
Erklärung zu folgenden Punkten: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB;
- Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Ausführung mit eigenem Personal, Ansprechpartner;
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 VgG M-V
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag -
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit -
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.