Neutrassierung/Neubau des Ostseeküstenradweges - Abschnitt 01 "Kieshofer Moor" und "Kieshof Ausbau"
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neutrassierung/Neubau des Ostseeküstenradweges - Abschnitt 01 "Kieshofer Moor" und "Kieshof Ausbau"
Der Ostseeküsten-Radweg verläuft von Flensburg über Lübeck durch Mecklenburg-Vorpommern bis an die deutsch-polnische Grenze in Ahlbeck und ist einer der bekanntesten und wichtigsten Radfernwege des Landes M-V. Er ist zudem als D-Netz-Route D2 des Radnetzes für Deutschland identisch mit dem deutschen Abschnitt 2 / 7 der EuroVelo Route EV10 (Gesamtlänge ca. 8.000 km), die als Radfernweg rund um die Ostsee führt und mit einer Länge von etwa 1100 km auch über die innerdeutschen Grenzen hinaus europäische Bedeutung besitzt. Zwischen der Hansestadt Stralsund und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird der Ostseeküsten-Radweg derzeit von Norden kommend parallel zur B105 auf der alten B96 geführt und verläuft dann ab der Ortslage Mesekenhagen über die Kreisstraße VG 2 bis nach Greifswald. Aufgrund des in weiten Abschnitten sehr schlechten Streckenzustandes für die Nutzung als überregionaler Fernradweg und zur Erreichung von touristischen Anziehungspunkten sowie Einrichtungen muss der Radweg zwischen Stralsund und Greifswald baulich erneuert werden.
Weiter siehe II.2.4 dieser Bekanntmachung
Zwischen den Ortslagen Neuenkirchen und Mesekenhagen
Der Ostseeküstenradweg, auch Hansa-Route (Baltic Sea Cycle Route) genannt, ist die EuroVelo-Route EV10 und führt mit einer Länge von ca. 7.980 Kilometer als Radfernweg rund um die Anrainerstaaten der Ostsee. Die Gemeinden Neuenkirchen, Wackerow und Mesekenhagen, vertreten durch das Amt Landhagen, planen auf der Trasse der „alten“ B96 (Gemeindestraße) den Bau bzw. die Neuausweisung des Ostseeküstenradweges. Die geplante Anlage wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ortslagen als Radverkehrsanlage, Fahrradstraße und im Mischverkehr nahezu parallel zur B105 im Zweirichtungsverkehr geführt werden.
Im Zuge der Ausführung des 01. und 02. Bauabschnittes erfolgt die Herstellung der Verkehrsanlage zwischen den Ortslagen Neuenkirchen und Mesekenhagen.
Wesentliche Leistungen:
· 680m - Deckenerneuerung vom Knotenpunkt B105 Marktkauf bis Abzweig Oldenhagen · 1000m - Rückbau der vorh. Asphalt bzw. Pflasterstraße und Vollausbau eines asphaltierten Radweges vom Abzweig Oldenhagen bis KP Kreisstraße VG3 · Südliche Verlegung des KP Kreisstraße VG3 unter Rück- und Vollausbau in Asphaltbauweise · 440m - Rückbau der vorh. Pflasterstraße und Vollausbau der Gemeindestraße in Asphaltbauweise vom KP Kreisstraße VG3 bis Einmündung Ringstraße Süd, Kieshof Ausbau · 600m - Rückbau der vorh. Pflasterstraße und Vollausbau eines asphaltierten Radweges von Einmündung Ringstraße Süd bis Graben 9 · 250m - Vollausbau eines asphaltierten Radweges auf brach liegendem Untergrund vom Graben Süd bis KP Mesekenhagen Süd · Herstellung von zwei Radwegdurchlässen DN 300 · Herstellung von zwei Straßendurchlässen DN800 für Graben 9 und 10 · Anpassung/Rückbau/Neuherstellung von Zufahrten und Anbindungen im Bestand
Der Auftrag kann verlängert werden.
49130720
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
3. Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen von Ausschlussgründen (siehe Eigenerklärung Eignung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto 2. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsabschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mind. das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander abgesichert sind.
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
5. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen:
1. Angaben zu beabsichtigten Unteraufträgen bei der Durchführung des zu vergebenen Leistungsumfanges (siehe Formblatt EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer).
2. Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3. Eigenerklärung zur Eignung im vorliegenden Vergabeverfahren (Formblatt 124 Bau) 4. Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei Jahren einschl. Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung 5. Erklärung zur Ausstattung, Geräten und technischen Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages 6. Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren bezogen auf die zu vergebene Leistung 7. Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen aufzulisten. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Leistungen mit denen der zu vergebenen Bauleistungen vergleichbar sind. Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken. Werden mehr als 3 Projekte eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt. Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichigt:
- Beschreibung des Projekts/der ausgeführten Leistung
- Wert der erbrachten Leistung
- Angaben zum Erbringungszeitraum
- Angaben des öffentlichen oder privaten Empfängers
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Antworten:
Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Abgabe der Angebote hinzuweisen.
Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, so dass die Bewerber gebeten werden, sich kostenlos registrieren zu lassen. Alle Bieterfragen sollen ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform beantwortet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogenen Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet, gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Erklärungen zum Datenschutz unter der Adresse: http://www.landhagen.de/datenschutz/amt/datenschutz.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich nach den Regelungen in §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
Postleitzahl: 17498
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landhagen.de