Einrichtung und Betrieb von Recyclinghöfen Mobile Problemabfallsammlung und Entsorgung von Problemabfällen in der Landeshauptstadt Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: 3137267
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sds-schwerin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb von Recyclinghöfen Mobile Problemabfallsammlung und Entsorgung von Problemabfällen in der Landeshauptstadt Schwerin
Vorhaltung und Betrieb von Recyclinghöfen,
Einsammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Problemabfällen
Einrichtung und Betrieb eines Recyclinghofs (Nord)
Landeshauptstadt Schwerin 19061 Schwerin
Vorhaltung und Betrieb eines Recyclinghofs
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Einrichtung und Betrieb eines Recyclinghofs (Süd)
Landeshauptstadt Schwerin 19061 Schwerin
Vorhaltung und Betrieb eines Recyclinghofs
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
mobile Sammlung von Problemabfällen, Gestellung von Behältern zur Aufnahme von Problemabfällen für die Wertstoffhöfe, Entsorgung von Problemabfällen
Landeshauptstadt Schwerin 19061 Schwerin
mobile Sammlung von Problemabfällen, Gestellung von Behältern zur Aufnahme von Problemabfällen für die Wertstoffhöfe, Entsorgung von Problemabfällen
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und "Eignungsverleiher" vorzulegen:
1. Unternehmensbeschreibung: Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
2. Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
2. Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, (ähnliche Leistungen bezogen auf
Betrieb von Abfallannahmestellen (Los 1 und 2), mobile Sammlung von Problemabfällen (Los 3)
Angaben jeweils für 2020 (ggf. vorläufig), 2019, 2018
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil:
1. Qualitätssicherung: Efb-Zertifikat für die betreffende Tätigkeit und die vertragsgegenständlichen Abfallschlüssel oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS
2. Referenzen für Lose 1/2 (mindestens eine Referenz, auch älter als 3 Jahre zulässig)
3. Referenzen für Los 3 (mindestens eine Referenz, auch älter als 3 Jahre zulässig)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten) und ein Angebot einreichen zu können, muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden die Bieter aufgefordert, sich schon beim Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Andernfalls trägt allein der Bieter die Verantwortung dafür, ein Angebot auf ggf. nicht mehr aktueller Grundlage eingereicht zu haben.
Sofern der Abruf von Bieterrundschreiben mangels Registrierung nicht dokumentiert werden konnte, wird die Vergabestelle von den Bietern, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, eine Erklärung nachfordern, dass dem jeweiligen Bieter alle zu dieser Ausschreibung über DTVP veröffentlichen Informationen bekannt sind.
Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelleveröffentlicht.
Zu III Angaben des Bieters: Weitere Nachweise gefordert für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer, siehe Kap. 5.2, 5.3 und 5.4 der Vergabeunterlagen. Weitere leistungsbezogene Angaben und Unterlagen gefordert, siehe Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6 Bindefrist des Angebots: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.^
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zum SaubFahrzeugBeschG: Diese Beschaffung unterfällt nach Auffassung des Auftraggebers dem Saubere-Fahrzeug-Beschaffungsgesetz nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRMN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.