Durchführung der gärtnerischen Pflegemaßnahmen in geschützten Biotopen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der gärtnerischen Pflegemaßnahmen in geschützten Biotopen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Pflegemaßnahmen in geschützten Biotopen, Landschaftsbestandteile und Feuchtgebieten werden im gesamten Stadtgebiet in ca. 24 Teilbereichen durchgeführt und beinhalten die Reinigung, manuelle und maschinelle Rasenpflege mit moortauglicher/vegetationsschonender Spezialmähtechnik sowie Gehölzschnittmaßnahmen einschließlich Beräumung und Entsorgung.
Durchführung der gärtnerischen Pflegemaßnahmen in geschützten Biotopen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
westlicher Teil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Pflegemaßnahmen in geschützten Biotopen, Landschaftsbestandteile und Feuchtgebieten werden im westlichen Teil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durchgeführt und beinhalten die Reinigung, manuelle und maschinelle Rasenpflege mit moortauglicher/vegetationsschonender Spezialmähtechnik sowie Gehölzschnittmaßnahmen einschließlich Beräumung und Entsorgung.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr seitens des Auftraggebers. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mit.
Durchführung der gärtnerischen Pflegemaßnahmen in geschützten Biotopen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
östlicher Teil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Pflegemaßnahmen in geschützten Biotopen, Landschaftsbestandteile und Feuchtgebieten werden im östlichen Teil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durchgeführt und beinhalten die Reinigung, manuelle und maschinelle Rasenpflege mit moortauglicher/vegetationsschonender Spezialmähtechnik sowie Gehölzschnittmaßnahmen einschließlich Beräumung und Entsorgung.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr seitens des Auftraggebers. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierung ist zugelassen) Download: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.4984.de/datei/124_ld.pdf
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis von mindestens 3 Referenzen eines vergleichbaren aktuellen oder abgeschlossenen Auftrags eines öffentlichen Auftraggebers aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor die Flächengröße aufgrund von notwendigen naturschutzrechtlichen Maßnahmen zu verändern. Kommt es zur Vertragsverlängerung wird die Objektliste hinsichtlich neuer Objekte und Flächengrößen überarbeitet. Dabei können Korrekturen bis zu 20 % erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestmenge an zu pflegenden Flächen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]