Pflege- und Wartungsvertrag – Fahrplanauskunft MV FÄHRT GUT

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von Verkehrsleistungen.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pflege- und Wartungsvertrag – Fahrplanauskunft MV FÄHRT GUT

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50312610 Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Erbringung von Pflege- und Wartungsleistungen an Softwareprodukten für die Fahrplanauskunft MV FÄHRT GUT für den Zeitraum 2022 - 2026

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50312610 Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll der Pflege- und Wartungsvertrag für das Auskunftssystem der VMV vergeben werden.

Leistungen des Wartungsvertrages sollen wie folgt vereinbart werden:

Die jährliche Pflege würde insbesondere folgende Leistungen enthalten:

- DIVA, unter anderem:

o Datensammlung sämtlicher Fahrplandaten.

- EFA, unter anderem:

o Fahrtauskunft, Abfahrtsmonitor.

- Layout, unter anderem:

o Darstellung der Fahrt.

- DELFI-zentrales Haltestellenverzeichnis, unter anderem:

o Anzeige der Haltestellen mit Infos.

- Barrierefreiheit-Assetmanagement:

o Erhebung,

o Erfassung.

Die jährliche Wartung würde insbesondere folgende Leistungen enthalten:

- Betrieb DIVA/EFA,

o Updates, Upgrades.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

• Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV können Dienstleistungen aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

◦ wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, hier des Urheberrechts der Mentz GmbH an der von ihr entwickelten DIVA Software, kann die hier zu vergebende Leistung nur von der Mentz GmbH erbracht werden.

Begründung:

- Das angewandte System wird nur von dieser Firma angeboten und bietet nur den vollständigen Funktionsumfang. Der neue Auftrag ist damit in der Mehrzahl der technischen Aspekte an eine bestimmte Ausführungsart gebunden.

- Die Umstellung auf ein vollständig neues Auskunftssystem würde bei erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen zusätzlich ein unverhältnismäßig hohes Risiko für die VMV und die an das bestehende System angeschlossenen Systeme der Verbundpartner bedeuten.

- Am deutschen Markt sind zwar noch weitere Anbieter etabliert, die jedoch nicht das System der Firma Mentz GmbH bzw. ein dazu im Detail vergleichbares System anbieten. Sie vertreiben stattdessen eigene Systeme.

- Die Kompatibilität der verschiedenen Systeme scheitert an den unterschiedlichen Datenformaten und der einzigartigen Systemarchitektur bspw. der Haltestellendatenbank.

- Es ist aus dem erreichten Stand der Fahrplanauskunft Mecklenburg-Vorpommern nicht vertretbar, dieses System mit entsprechenden Systemwechselkosten auf das System eines anderen Anbieters umzustellen. Speziell die Datenschnittstellen erfordern individuelle Anpassungen, die besondere Erfahrungen verlangen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die beabsichtigte Auftragsvergabe erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).

2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2021