Neubau Möllner Straße Los 19 - Elektroinstallation (SC-171-TP-2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Möllner Straße Los 19 - Elektroinstallation (SC-171-TP-2021)
Neubau von 8 Mehrfamilienhäusern, Möllner Straße in Rostock, mit 318 Wohneinheiten, BGF gesamt - ca. 42.000 m², BRI gesamt ca. 118.800 m³, Grundstücksfläche ca. 24.600 m², bebaut mit 4 mehrgeschossigen Wohnriegeln Block A bis D und 4 mehrgeschossigen Punkthäusern Block E bis H, abschnittsweise in 3 Bauabschnitten, in 3 Teillosen ausgeschrieben.
Plöner Straße 1-19,
18106 Rostock
Die 2 Wohngebäude teilen sich in insgesamt 7 Aufgängen mit insgesamt 97 Wohnungen auf. Es ergeben sich somit 7 Gebäudehauptverteiler mit 104 Unterverteilungen. In allen Wohnungen werden Medienverteiler installiert, welche über Glasfaser- und Koaxialkabel erschlossen werden. In jeder Wohnung sind ca. 40 Installationsgeräte unter Putz zu installieren. Für die Installation werden ca. 26 km NYM-Leitung, 3 km Koaxialleitung und 12 km Datenleitung verlegt. Die Kabeltragsysteme umfassen in etwa 19 m Brandschutzkanal, 160 m Kabeltrasse an Hängestielen und auf Wandauslegern, ca. 320 m Steigleiter sowie 26 km flexibles Kunststoffpanzerrohr. Die Gebäude erhalten insgesamt 7 Gegensprechanlagen mit insgesamt 319 Teilnehmern. Es werden ca. 104 Außenleuchten für die Balkone und Hauseingänge installiert, 97 Kellerleuchten und ca. 220 Leuchten für die Treppenhäuser und allgemeinen Bereiche. Insgesamt sind ca. 1,5 km Schlitze im Mauerwerk zu erstellen.
Die 2 Wohngebäude teilen sich in insgesamt 8 Aufgängen mit insgesamt 125 Wohnungen auf. Es ergeben sich somit 8 Gebäudehauptverteiler mit 133 Unterverteilungen. In allen Wohnungen werden Medienverteiler installiert, welche über Glasfaser- und Koaxialkabel erschlossen werden. In jeder Wohnung sind ca. 40 Installationsgeräte unter Putz zu installieren. Für die Installation werden ca. 59 km NYM-Leitung, 3,6 km Koaxialleitung und 16,5 km Datenleitung verlegt. Die Kabeltragsysteme umfassen in etwa 26 m Brandschutzkanal, 270 m Kabeltrasse an Hängestielen und auf Wandauslegern, ca. 390 m Steigleiter sowie 33 km flexibles Kunststoffpanzerrohr. Die Gebäude erhalten insgesamt 8 Gegensprechanlagen mit insgesamt 125 Teilnehmern. Es werden ca. 137 Außenleuchten für die Balkone und Hauseingänge installiert, 125 Kellerleuchten und ca. 267 Leuchten für die Treppenhäuser und allgemeinen Bereiche. Insgesamt sind ca. 2,2 km Schlitze im Mauerwerk zu erstellen.
Die 4 Wohngebäude teilen sich in insgesamt 4 Aufgängen mit insgesamt 96 Wohnungen auf. Es ergeben sich somit 4 Gebäudehauptverteiler mit 101 Unterverteilungen. In allen Wohnungen werden Medienverteiler installiert, welche über Glasfaser- und Koaxialkabel erschlossen werden. In jeder Wohnung sind ca. 40 Installationsgeräte unter Putz zu installieren. Für die Installation werden ca. 31,5 km NYM-Leitung, 3,2 km Koaxialleitung und 12,4 km Datenleitung verlegt. Die Kabeltragsysteme umfassen in etwa 16 m Brandschutzkanal, 140 m Kabeltrasse an Hängestielen und auf Wandauslegern, ca. 340 m Steigleiter sowie 25 km flexibles Kunststoffpanzerrohr. Die Gebäude erhalten insgesamt 4 Gegensprechanlagen mit insgesamt 97 Teilnehmern. Es werden ca. 106 Außenleuchten für die Balkone und Hauseingänge installiert, 96 Kellerleuchten und ca. 154 Leuchten für die Treppenhäuser und allgemeinen Bereiche. Insgesamt sind ca. 1,4 km Schlitze im Mauerwerk zu erstellen.
Alle Gebäude werden durch ein Concierge in einem der Punkthäuser des 3. Bauabschnittes betreut. Dieser ist mit einer Einbruchmeldeanlage auszustatten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.