Beschaffung einer PEF-Anlage (Pulsed Electric Fields) zur Batch-Behandlung von Lebensmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-14-shp02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-nb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer PEF-Anlage (Pulsed Electric Fields) zur Batch-Behandlung von Lebensmitteln
Es soll eine betriebsbereite kontinuierlich arbeitende PEF-Anlage im Labor/Technikums-Maßstab angeschafft werden, die modular mit verschiedenen Durchflusszellen ausgestattet werden kann.
17033 Neubrandenburg
Es soll eine betriebsbereite kontinuierlich arbeitende Anlage im Labor/Technikums-Maßstab angeschafft werden, die modular mit verschiedenen Durchflusszellen ausgestattet werden kann.
Diese soll die folgenden Spezifikationen erfüllen:
1. Spezifisch geht es um Struktur-Modifikationen von Flüssigkeiten und pastösen Suspensionen um deren Verarbeitungseigenschaften zu beeinflussen, bis hin zur Verringerung von Mikroorganismen in den Suspensionen
2. Das angebotene Gerät muss ein kompaktes Design aufweisen (max. Höhe 1,9 m, max. Breite 1,6 m, max. Tiefe 1,2 m)
3. Ein Touchscreen zur Bedienung ist obligatorisch.
4. Spezifisch geht es um Struktur-Modifikationen von Flüssigkeiten und pastösen Suspensionen um deren Verarbeitungseigenschaften zu beeinflussen, bis hin zur Verringerung von Mikroorganismen in den Suspensionen
5. Der Einsatz der Anlage muss im Lebensmittelbereich möglich sein, dies schließt leichte Reinigung und weitestgehend Einsatz von Edelstahl als Material ein.
6. Es müssen zwei verschiedene Durchflusszellen mitgeliefert werden (DN10 und DN 25).
7. Der Tausch der Durchflusszellen muss einfach durchführbar sein.
8. Die Anlage muss mit Sensoren zur Prozessüberwachung ausgestattet sein. Folgende Parameter müssen gemessen werden: Druck, Temperatur und Leitfähigkeit.
9. Es muss Halbleitertechnik zur Generierung der Pulse zum Einsatz kommen
10. Die Pulsbreite und die Energie pro Puls müssen variabel wählbar sein.
11. Die erreichbare Feldstärke muss bei DN10, 25 kV/cm betragen.
12. Ein Techniker muss bei Bedarf innerhalb von maximal zwei Wochen vor Ort sein können.
13. Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung muss die Lieferung und Rechnungsstellung zum 31.01.2022 erfolgen
14. Das Gerät wird gefördert mit einer Summe von bis zu [Betrag gelöscht] Euro (brutto). Dieser Richtwert darf mit dem Angebotspreis im Angebot nicht überschritten werden. Überschreitet die Angebotssumme diesen Betrag führt dies zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Die Anlage wird für ein Forschungsprojekt der Hochschule Neubrandenburg angeschafft und ausschließlich für dieses verwendet. Die zu beschaffende Anlage (PEF-Anlage) wird nur für Forschungseinrichtungen/-zwecke hergestellt. Damit ist der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr- 4 VgV eröffnet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer PEF-Anlage (Pulsed Electric Fields) zur Batch-Behandlung von Lebensmitteln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quakenbrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49610
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de