Vergabe der ICT Serviceleistungen im Landkreis Nordwestmecklenburg

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E54453995
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E54453995
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe der ICT Serviceleistungen im Landkreis Nordwestmecklenburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es wird für einen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2026 ein Dienstleister für die Betreibung der vorhandenen und geleasten IT-Infrastruktur gesucht

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Nordwestmecklenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es wird für einen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2026 ein Dienstleister für die Betreibung der vorhandenen und geleasten IT-Infrastruktur gesucht. Die Betreibung umfasst IT-Dienstleistungen und Services für das Drucken, Kopieren, Scannen, die IP-Telefonie, Internet, die mobile Einwahl, WLAN, Fachprogramme und DMS) und der Telekommunikation für die Vernetzung von Verwaltungsstandorten. Der IT-Dienstleister übernimmt die Gesamtverantwortung für alle Teilbereiche und die Koordinierung der Serviceleistungen und Betreibung zwischen diesen führend steuert. Dabei sind die technischen Anlagen insbesondere aber die bestehende technische Infrastruktur und das Betriebskonzept zu beachten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb werden nach Prüfung der geforderten Informationen (A-Kriterien) geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

Die Bewertung der Angebote erfolgt nach UfAB (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) auf der Grundlage der Einfachen Richtwertmethode. Dabei wird das wirtschaftlichste Angebot durch ein Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung wird aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und dem Angebotspreis berechnet.

A-Bewertungskriterien (1.Stufe Teilnahmewettbewerb):

A 1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen A 2 Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR pro Jahr und Schadensfall oder Eigenerklärung zum Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall über die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies nicht bereits durch die vorgenannte Versicherung abgedeckt ist.

A 3 Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitsanforderungen an ISO/IEC27001:2013 anlehnt und den IT-Grundschutz gemäß BSI IT-Grundschutz Kompendium – für den zwischen Bieter und dem Landkreis noch abzustimmenden Grundschutz Kompendium – realisiert und auch die Einhaltung der Mindestanforderungen während der Vertragslaufzeit gewährleistet. (formfrei) A 4 Eigenerklärung des Bieters, dass die Mitarbeiter auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach EU DSGVO verpflichtet sind und dass diese Verpflichtung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.(formfrei) A 5 Nachweis, der Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 EU DSGVO, sowie Angabe von Namen, Anschrift, Funktionen im Unternehmen, Telefonnummer, E-Mail (formfrei).

A 6 Nachweis, dass der Bieter seinen Unternehmenssitz in Deutschland hat bzw. in der EU mit NL in Deutschland.

A 7 Der Bieter hat umfangreiche Erfahrungen (mind. 5 Jahre) im Betrieb der kommunalen Fachverfahren und Applikationen.

A 8 Der Bieter wird selbst oder als GU mit geeigneten Nachunternehmern alle Leistungen gemäß Anlage 3.1 bis 3.6 vollumfänglich erbringen. Neben den betrieblichen Anforderungen der IT-Infrastruktur (Anlage 3.1) sind ebenfalls die Betreiber-Lösungen Druck- und Kopierkonzept (Anlage 3.5) , IPT-Lösung (Anlage 3.6) und Standortvernetzung (Anlage 3.1 - WAN-Vernetzung) beschrieben und preislich bewertet.

A 9 Der Bieter stellt sicher, dass mit Zuschlagserteilung die Betriebsübernahme zum 01.07.2022 gewährleistet wird. Er sichert zu, dass vor Ort ein Serviceteam von mind. 4 technischen Ma an allen Standorten und gem. Vorgaben IT Services erbracht werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. So-fern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.

1. Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr);

2. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;

3. Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular);

4. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular);

5. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular);

6. Verpflichtungserklärung nach § 9 Abs. 4 VgG M-V sowie Bestätigung der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 11 VgG M-V (bereitgestelltes Formular Bietererklärungen).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung be-nannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.

1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;

2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;

3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;

4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter [https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/] genügen müssen.

Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.

Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bliebt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2021