Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Böttcherstraße 28-32“, Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wobau-wismar.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Böttcherstraße 28-32“, Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar
Die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar (Wobau) plant den Neubau einer Mehrfamilienwohnanlage im Herzen der Altstadt im historischen Quartier 26. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich das Welt-Erbe-Haus. Seit 2002 gehören die „Altstädte von Stralsund und Wismar“ zum UNESCO Welterbe.
Auf dem Grundstück in der Böttcherstraße 28 - 32 soll der jetzige Plattenbaukörper aus den 1980-er Jahren durch einen Neubau mit mindestens ca. 550 m² Wohnfläche mit vorwiegend Drei- und Vierraumwohnungen unterschiedlicher Größen entstehen. Dabei soll der Untergeschossbereich für den ruhenden Verkehr und die Funktions-/Nebenräume genutzt werden. Der Freiflächenbereich ist zu begrünen.
Für das Hochbauprojekt wurden seitens der Wohnungsbaugesellschaft Nettoherstellungskosten (KG 300, 400 und 500) von rund 1,16 Mio. € veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische als auch funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
Termine:
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 03.12.2021
Einsendeschluss Bewerbungen 07.01.2022
Ausgabe der Unterlagen 25.02.2022
Kolloquium 17.03.2022
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 20.05.2022
Preisgerichtssitzung 30.06.2022
Ausstellung nachfolgend
Vergabeverhandlungen nachfolgend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wismar-boettcherstraße/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist).
-Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1 Mio. € netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von Referenzblättern, max. Anzahl der Referenzblätter 1, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.) Nur von den gelosten Bewerbern nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen einzureichen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Berufshaftpflicht: Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 07.01.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: boettcherstraß[gelöscht].
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
-fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
-Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Architekten
Abschnitt IV: Verfahren
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Qualität der städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Konzeption, Einbindung in die Umgebung, Maßstäblichkeit
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben
- Funktionalität und Gestaltqualität
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (energetisches Konzept)
- Flächeneffizienz / Wirtschaftlichkeit
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 12.000,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 4.800,00 €
2. Preis 3.600,00 €
3. Preis 2.400,00 €
für Anerkennungen 1.200,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach §§ 34 und 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50% Wettbewerbsergebnis
20% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
30% Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die
1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/