B 104 , Faunistische Kartierungen Referenznummer der Bekanntmachung: 221380
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 104 , Faunistische Kartierungen
Faunistische Untersuchungen der Arten/Artengruppen Vögel, Biber/Fischotter, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische, xylobionte Käfer, Wasserkäfer, Libellen, Schnecken und Muscheln einschließlich Dokumentation in Text und Karten
Schwerin-Wickendorf
Faunistische Untersuchungen der Arten/Artengruppen Vögel, Biber/Fischotter, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische, xylobionte Käfer, Wasserkäfer, Libellen, Schnecken und Muscheln einschließlich Dokumentation in Text und Karten
bei zusätzlichem Erfassungsaufwand, der sich aus den Geländeerfassungen oder Hinweisen Dritter ergibt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den zu erbringenden Leistungen entsprechender Hoch- oder Fachschulabschluss oder anderweitig nachgewiesene langjährige Erfahrung auf dem Gebiet faunistischer Kartierungen
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto [Betrag gelöscht] Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV : Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. €.
Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe jeweils mindestens eine ausgewählte Referenz zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen bevorzugt aus den letzten drei, höchstens aber den letzten 10 Jahren zu folgenden Kartierleistungen anzugeben (VgV § 46 (3) Nr. 1):
a) Revierkartierungen von Brutvögeln
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn der Untersuchungsraum mindestens 500 ha betrug und mindestens 5 Begehungen erfolgten.
b) Transekt- und Horchboxenuntersuchungen von Fledermäusen
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 10 km Transektstrecke erfasst wurde und mindestens 15 Horchboxen gleichzeitig zum Einsatz kamen.
c) Laichgewässerkartierung Amphibien
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierung 3 oder mehr Begehungen von mindestens 10 Laichgewässern umfasste.
d) Kartierung Reptilien
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn Zauneidechsen kartiert wurden und künstliche Verstecke zum Einsatz kamen.
e) Kartierung Tag- und Nachtfalter
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierungen den Nachtkerzenschwärmer zum Ziel hatten.
f) Kartierung Libellen
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 4 Begehungen stattfanden.
g) Erfassung Schnecken und Muscheln
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung von Windelschnecken (Vertigo), erfolgte.
Die Referenzen zu den verschiedenen Artengruppen können aus verschiedenen Projekten zusammengetragen werden. Der als vergleichbare Referenz angegebene Leistungsumfang für eine Art/Artengruppe muss jedoch innerhalb eines Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen nicht für ein Straßenbauvorhaben erbracht worden sein. Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
Aus den Referenzen sollen Details der Erfassungen hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist (z. B. Untersuchungsraumgröße, Anzahl der Untersuchungs-/Probeflächen, Anzahl der Begehungen, Art und Anzahl der eingesetzten Erfassungssysteme).
Weiterhin sind für die Leistungserbringung Angaben zu folgender Ausstattung zur Ausführung des Auftrags (VgV § 46 (3) Nr. 9) zu machen:
- geografisches Informationssystem (GIS) (Art der Software)
- Horchboxen (Art der vorhandenen Horchboxen)
- Fledermausdetektoren (Art der vorhandenen Detektoren)
Es ist zwingend anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (VgV § 46 (3) Nr. 10).
Für jede der aufgeführten Arten/Artengruppen muss mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden.
Die benannte Ausstattung muss beim Bieter oder dessen Nachauftragnehmern vorhanden sein.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
SBA Schwerin
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]