Abbruch- und Erdbauarbeiten - Badstüberstr.

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwoges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abbruch- und Erdbauarbeiten - Badstüberstr.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden. Dazu werden die Abbruch- und Erdbauarbeiten ausgeschrieben. Das Grundstück ist nicht bebaut. Gleichzeitig mit der Leistung werden archäologische Ausgrabungen stattfinden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Hauptort der Ausführung:

Badstüberstr. in 17033 Neubrandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die NEUWOGES plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden.

Bei entsprechender Planung ist eine Wohnhausbebauung der Badstüberstraße als auch im mittleren Bereich des Grundstücks (Flurstück 542/1) geplant. Die sich unmittelbar an die Badstüberstraße anschließende Wohnbebauung stellt sich in Form eines Reihenhauskomplexes dar, welcher sich aus 3 leicht versetzt angeordneten Wohnhäusern zusammensetzt.

Eine Unterkellerung dieses Gebäudekomplexes ist nicht vorgesehen.

Für die im mittleren Bereich des Flurstückes angeordnete Wohnbebauung ist eine vollständige Unterkellerung in Form einer Tiefgarage vorgesehen. Hier entstehen zwei baugleiche Baukörper in Form von sogenannten Punkthäusern. Die geplante Gründungstiefe der Tiefgarage liegt bei ca. 3,10m unter Geländeoberkante. Der Bebauungsstandort wird im östlichen Bereich durch die 5.Ringstraße und im nördlichen Bereich durch die Badstüberstraße begrenzt. Im westlichen sowie südlichen Bebauungsbereich schließen sich mit wechselndem Abstand Verkehrsflächen sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude an. Der geplante Bebauungsbereich stellt sich als eine relativ eben liegende Ödlandfläche dar, wobei gegenwärtig Teilbereiche als Parkplatz genutzt werden.

Im Zuge der Erstellung der Genehmigungsplanung wird eine Baugenehmigung für die Erdbauarbeiten, samt der Errichtung eines „Berliner Verbaus“, beantragt. Aufgrund der nah angrenzenden Straßen Badstüberstraße und 5. Ringstraße, inklusive der bestehenden Grundleitungen, ist im Zuge der Erdbaumaßnahme ein straßenbegleitender Verbau zu errichten.

Die straßenseitigen Verbau-Träger sind HE-B 260 Profile mit einem Abstand von 1,0m und einer gesamten Länge von ca. 8,0m geplant. Im südwestlichen Bereich des Grundstückes, also rückseitig der Straßen, können die Erdbauarbeiten mit freien Böschungen im Lastabtragungswinkel von 45Grad, ausgeführt werden. Die unterschiedlichen Positionen der Stahlträger (HE-B Träger und alternativ HE-A Träger im hofseitigen Bereich) sowie deren Abstandslängen zueinander, sind ebenfalls dem Lageplan „Erdbauarbeiten u. Verbau“ und der Verbaustatik zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 040-096798
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Abbruch- und Erdbauarbeiten - Badstüberstr.

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lindetal
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[01/21_VST]“.

Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Angebote sind elektronisch in Textform oder schriftlich einzureichen.

Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.

Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,

— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,

— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,

— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.

Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird verwiesen auf § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/11/2021