Lieferung von Strom und Gas
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg Stargard
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17094
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-stargard.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom und Gas
Energielieferung von Strom (Los 1) und Gas (Los 2) für das Amt Stargarder Land, bestehend aus der Stadt Burg Stargard und den 5 amtsangehörigen Gemeinden Holldorf, Pragsdorf, Groß Nemerow, Lindetal und Cölpin.
Ungefährer Energieverbrauch pro Jahr:
-Los 1, Strom: ca. 600.000 kWh
-Los 2, Gas: ca. 1.700.000 kWh
(siehe Leistungsbeschreibung)
Lieferung von Strom
Abnahmestellen im Amtsbereich des Stargarder Landes (siehe Vergabeunterlagen)
Lieferung von Strom (siehe Leistungsbeschreibung)
Lieferung von Gas
Abnahmestellen im Amtsbereich des Stargarder Landes (siehe Vergabeunterlagen)
Lieferung von Gas (siehe Leistungsbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Strom
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]165
Fax: [gelöscht]817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Kontakt/Anschriften/Fach%C3%A4mter/Rechts-und-Kommunalaufsichtsamt.php?object=tx,2761.1.1&ModID=9&FID=2037.1016.1&NavID=2761.44&La=1