TGA-Planung Neubau Vereinsgebäude "Rote Erde", Hans-Sachs-Allee 45, 18057 Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Neubau Vereinsgebäude "Rote Erde", Hans-Sachs-Allee 45, 18057 Rostock
Die Sportanlage der SG “Motor Neptun“ Rostock e.V. liegt nordwestlich der Hans – Sachs – Allee im Stadtteil Kröpeliner – Tor – Vorstadt der Hansestadt Rostock. Im Norden und Westen grenzt die Sportanlage an die Freiflächen des Botanischen Gartens. An der südöstlichen Grenze verläuft die Hans- Sachs – Allee mit angrenzender Wohnbebauung. Südwestlich wird die Sportanlage durch einen Sportplatz der Bundeswehr begrenzt.
Für das Grundstück ist eine Gesamtsanierung unter Erhaltung der Vereinsgaststätte geplant. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Hans-Sachs-Allee 45,
18057 Rostock
Planung der technischen Anlagen zur Errichtung eines Ersatzneubaus für ein Vereinsgebäude auf einer Vereinssportanlage unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
— Ausstattung mit den erforderlichen sanitären und gebäudetechnischen Anlagen;
— Gewährleistung der Anforderungen gemäß EnEV 2016/GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planung Neubau Vereinsgebäude "Rote Erde", Hans-Sachs-Allee 45, 18057 Rostock
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]