Gebäude- und Tragwerksplanung energetische Ertüchtigung Schwimmhalle Rostock
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Tragwerksplanung energetische Ertüchtigung Schwimmhalle Rostock
Bei der hier zu betrachtenden Schwimmhalle handelt es sich um eine Halle mit einem 25-m Becken (6 Bahnen) und ein Springerbecken mit Sprunganlage für alle olympischen Sprungdisziplinen. Längsseitig sind zwei Zuschauertribünen angeordnet, welche durch einen obenliegenden Umgang erschlossen sind. Zur Reduzierung der CO2 - Emissionen ist im Zuge des Maßnahmenpaketes der Hanse – und Universitätsstadt Rostock nach der 50 – m - Halle nunmehr auch die Gebäudehülle der 25 – m – Halle mit Sprunganlage zu sanieren.
Um durch die Maßnahme eine optimale energetische Ersparnis zu erreichen, ist die Gebäudehülle durch zusätzliche Dämmung des Daches, der Fassaden und Erneuerung der Fenster an der Südseite zu ertüchtigen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Kopernikusstr. 17 18069 Rostock
Planung zur energetischen Ertüchtigung der 25-m Schwimmhalle.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Optional können die Leistungsphasen 5 bis 8 vergeben werden.
Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude- und Tragwerksplanung energetische Ertüchtigung Schwimmhalle Rostock
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]