Reinigungsleistungen an der Neuen Friedländer Gesamtschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen an der Neuen Friedländer Gesamtschule
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glas- und Rahmenreinigung am Schulgebäude und der Turnhalle sowie Sanitärbedarf für diese Gebäude
Neue Friedländer Gesamtschule (Schulgebäude) Grund- und Unterhaltsreinigung sowie Sanitärbedarf
Neue Friedländer Gesamtschule Dr.-Karl-Beyer-Straße 4, 17098 Friedland
Grund- und Unterhaltsreinigung sowie Sanitärbedarf für das Schulgebäude
Neue Friedländer Gesamtschule (Turnhalle) Grund- und Unterhaltsreinigung sowie Sanitärbedarf
Neue Friedländer Gesamtschule Dr.-Karl-Beyer-Straße 4, 17098 Friedland
Grund- und Unterhaltsreinigung sowie Sanitärbedarf für die Turnhalle
Neue Friedländer Gesamtschule (Schulgebäude und Turnhalle) Glas- und Rahmenreinigung
Neue Friedländer Gesamtschule Dr.-Karl-Beyer-Straße 4, 17098 Friedland
Glas- und Rahmenreinigung des Schulgebäudes und der Turnhalle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Unterhalts-, Grundreinigung, Sanitärartikel Schulgebäude; Los 2: Unterhalts-, Grundreinigung, Sanitärartikel Turnhalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Glas- und Rahmenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland