Betrieb eines passiven Breitbandnetzes und Einbringung der aktiven Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 550/18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergen auf Rügen
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18528
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zwar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines passiven Breitbandnetzes und Einbringung der aktiven Komponenten
Der Auftraggeber beabsichtigt für Teile der Gemeinden und deren Ortsteile Rügens flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Dabei handeltes sich um folgende Gemeinden: Altefähr, Rambin, Samtens, Dreschvitz, Gingst und Parchtitz.Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Einbringung der hierfür erforderlichen Dienstleistungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber schreibt Pacht und Betrieb eines noch zu errichtenden passiven Breitbandnetzes einschließlich der Bereitstellung von Diensten im Gebiet der unter Ziff II.1.4) näher bezeichneten Gemeinden/Ortsteile aus. Hierfür hat der ZWAR sich am Förderprogramm vom 22. Oktober 2015 „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das in 3.2 genannte Betreibermodell beteiligt. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) bzw. den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.