Erweiterung der Beruflichen Schule "A. Schmorell", Schleswiger Str. 5, 18109 Rostock - Los 403 Sanitär
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beruflichen Schule "A. Schmorell", Schleswiger Str. 5, 18109 Rostock - Los 403 Sanitär
Der Auftraggeber errichtet einen Erweiterungsneubau der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ in der Schleswiger Straße 5 in 18109 Rostock.
Schleswiger Str. 5 18109 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
KG410 Das Gebäude enthält je Geschoss WC-Bereiche für Lehrer und Schüler sowie ein barrierefreies WC. Außerdem sind eine Lehrküche, eine Ausgabeküche nebst Sanitärbereich mit Dusche sowie Teeküchen am Lehrerzimmer, am Sekretariat und in der Aula vorgesehen. Weiterhin erhält der Hausmeister eine Dusche mit Waschtisch sowie Waschmöglichkeit in der Werkstatt.
In den Obergeschossen ist je ein Putzmittelraum vorgesehen.
Die Klassen, Fach-, Unterrichts-, Vorbereitungs- u. Büroräume erhalten ebenfalls Waschtische.
In Summe sind 111 Waschtisch- u. Spezialbeckenanlagen, 53 WC-Anlagen, 20 Urinalanlagen, 2 Duschanlagen, 3 Ausgussbeckenanlagen und 14 Spülenanschlüsse zu errichten.
Die Wasserverteilung erfolgt mittels 2.300 m gedämmter Edelstahlrohre DN 12 – DN 50.
Einzelne Versorgungsbereiche bzw. Verbraucher werden über Strömungsteiler u. Einpressdüsen an die Verteilung angeschlossen. Am Ende von Strängen sind jeweils automatisch arbeitende Hygienespülungen vorgesehen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral mittels 72 Stück elektrischer Durchlauferhitzer an den Verbrauchsstellen.
Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt mittels 660 m schallgedämmten Kunststoffrohren mit Steckmuffen. Die WC-Bereiche sowie die Ausgabeküche erhalten Bodenabläufe. Außerdem sind Reinigungsöffnungen in den Grundleitungen vorgesehen.
Die Regenwasserableitung wird über 155 m schwitzwassergedämmte, innenliegende Fallleitungen aus hochschallgedämmten Kunststoffrohren mit Steckmuffen und Sicherungsschellen realisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
- Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
- ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]